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KPD Verbot aufheben – Ein Relikt aus dem Kalten Krieg

Das KPD Verbot ist – obwohl längst anachronistisch – immer noch in Kraft, mit potentiell gravierenden Auswirkungen. Das Urteil ist ein Relikt der Zeit des Kalten Krieges.

Die Regierung unter Konrad Adenauer sorgte 1956 für ein Verbot der KPD. Den Kommunisten wurde eine Bedrohung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unterstellt. Mike Nagler schreibt, warum das Urteil aufgehoben werden muss.

Vor 60 Jahren, am 17. August 1956, hat das Bundesverfassungsgericht der Bundesrepublik die KPD verboten. Der Tenor des Urteils entsprach dem Zeitgeist des Kalten Krieges und der Tatsache, dass das Feindbild des Antikommunismus nahtlos aus der Zeit des Faschismus übernommen wurde.

Vor dem Hintergrund des Kalten Krieges plante die Bundesregierung unter Kanzler Adenauer schon 1950 den Aufbau einer Armee. Gegen dieses Vorhaben gab es in der Bevölkerung große Proteste und eine breite Friedensbewegung. Die Regierung Adenauer reagierte schnell. Innerhalb weniger Wochen wurde ein politisches Strafrecht eingeführt, das seine Wurzeln im Strafrecht der Nazizeit hatte.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die gegen die Wiederbewaffnung oder für die Wiedervereinigung waren, galten nun als Staatsfeinde. Über 200.000 Menschen wurden politisch verfolgt. Oftmals wurde ihre Existenz zerstört. Auf diese Weise wurde erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik – und lange vor 1968 – eine große außerparlamentarische Bewegung zerschlagen. Eine Weichenstellung, die die politischen Verhältnisse bis heute belastet.

Das KPD Verbot ist – obwohl längst anachronistisch – immer noch in Kraft, mit potentiell gravierenden Auswirkungen. Das Urteil ist ein Relikt der Zeit des Kalten Krieges und war vor allem dem Einfluss von NS-Persönlichkeiten in staatlichen Stellen geschuldet, die mit dem Urteil ihre Verfolgungen von Antifaschistinnen und Antifaschisten aus der Zeit vor 1945 fortsetzen konnten.

Bis heute wurden Opfer nicht rehabilitiert. Bis heute setzt der Staat diese Politik in Form von Überwachungen, Lehrverboten und Extremismusklauseln fort und kriminalisiert so antifaschistische und demokratische Initiativen.

Ein Staat der sich auf dem Papier uneingeschränkt zur Demokratie bekennt, muss auch die Existenz einer kommunistischen Partei nicht nur tolerieren, sondern sie an demokratischen Meinungsbildungsprozessen teilhaben lassen. Es ist längst Zeit für eine Aufhebung des Urteils und einer Rehabilitierung der Opfer. (Mehr zum Thema u.a. hier.)


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Mike Nagler

Über den Autor: Mike Nagler lebt in Leipzig und engagiert sich vor allem außerparlamentarisch in Netzwerken und Initiativen sowie bei Attac im bundesweiten Koordinierungskreis und in der Bundes-AG Finanzmarkt & Steuern. Nagler trat 2009 und 2013 zu den Bundestagswahlen als parteiloser Direktkandidat für DIE LINKE im Wahlkreis Leipzig II an. Weitere Informationen auf der Homepage von Mike Nagler.


Mit Dank an den Autor für die Zustimmung zur Übernahme des Beitrags. Mehr zu den Nutzungsbedingungen gibt es hier …


Titelfoto: Wandmalerei in Berlin über den Kalten Krieg von PublicDomainPictures (Pixabay.com) – Creative Commons CC0.

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