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Verfassung vom Volk – Für eine demokratische Zukunft

“Wir sehen uns als Zeitzeugen einer großen Transformation. Auf die damit verbundenen Herausforderungen müssen wir mit neuen Wegen auch in der Politik antworten”, schreibt Heinz Kruse in seinem Gastbeitrag. Seine Lösung: Verfassung vom Volk!

Die Wahlen in Deutschland haben wie im Brennglas die Aufmerksamkeit darauf gerichtet, dass wichtige Zukunftsaufgaben in Deutschland nicht gelöst werden.

Die Zerstörung des inneren wie des äußeren Friedens, die Zukunftssicherheit und viele andere Faktoren wie Alters- und Kinderarmut, Wohnungsnot und schlechte Bildung sind zur neuen Wirklichkeit in einem angeblich so reichen Land geworden. Neu ist, dass sie wie offene Wunden nicht mehr zu leugnen sind und politische Relevanz zeigen.

Wir sehen uns als Zeitzeugen einer großen Transformation. Auf die damit verbundenen Herausforderungen müssen wir mit neuen Wegen auch in der Politik antworten. Unser Dilemma besteht darin, dass neue Wege verbaut sind, weil sich unsere Parteien als handlungs- und reformunfähig erweisen. Wir sind der Meinung, dass Deutschland und Europa ohne grundlegende Reformen der politischen Verfahren keine Zukunft haben.

Teil I – zur Kritik

Eine Skizze des Politikversagens

Dem Parteiensystem fehlt nicht nur demokratische Legitimation. In ihren Handlungsmustern führt es obrigkeitliche, ja feudale Ausdrucksformen fort. Defizite schränken politische Handlungsräume drastisch ein. Zudem steht diese Politik der Komplexität neuer Herausforderungen in wachsendem Maße handlungsunfähig gegenüber. Die Fälle politischer Entscheidungen ohne ausreichende Rechtsgrundlage, politischer Fehler und Unterlassungen häufen sich. Sie spalten unser Land ebenso wie Europa, sie verbauen Zukunftschancen!

Macht kennt kein Vakuum! Machtgefüge lassen keine freien Räume oder herrenlose Ressourcen zu. Wo Positionen nicht besetzt, nicht ausgefüllt werden oder brachliegen stoßen andere, offensivere Kräfte mit ihren Interessen nach. So gesehen erfüllt politische Handlungsunfähigkeit der Parteien – ob gewollt oder geschludert – Tatbestände der Preisgabe politischer Gestaltungsräume an andere.

Es sind also nicht nur die übermächtigen ‘Wirtschaftsinteressen’, die aggressive Gestaltung zu ihren Gunsten vorantreiben. Mindestens ebenso wirkmächtig erweisen sich die Unterlassungen seitens der politischen Apparate – Parlamente, Parteien, Administrationen – die man wohlmeinend als Unfähigkeit, deutlicher als schuldhafte Vernachlässigung übertragener Aufgaben ansehen muss. Krisen unserer Gemeinwesen (Republik, EU) sind unmittelbar Folgen solcher Preisgaben öffentlicher Interessen!

Preisgabe bedeutet hier Überlassung öffentlicher Belange an ein sogenanntes ‘freies Spiel der Kräfte’. Klartextlich heißt dies: Rückzug ordnender Kräfte zugunsten privater Interessen jenseits jeder regulierenden Beeinflussung. Offenkundigstes Beispiel: „Bankenrettungen“, in Wirklichkeit Überführung unserer Steueraufkommen in ‘Selbstbedienungsläden’ des Finanzkapitals.

Beide Aspekte verweisen zudem auf weiter oben genannte Defizite als Folge systematischer Ausklammerung der Bürger aus der Teilhabe an politischen Gestaltungsprozessen.

Beispiele dazu:

  • Euro-Einführung,
  • liberale Finanzmärkte,
  • Bankenrettung (Risikoverlagerung auf die Gemeinschaften) führen zu einem
  • aggressiven Finanzkapitalismus (Einladung für dessen Interessen)

Am Ende dieser Maßnahmen steht die Ablösung von Rechtsstaat und sozialer Marktwirtschaft durch einen spekulativen Finanzkapitalismus. Er ist die Folge verantwortungsloser, nicht legitimierter Politik.

Was erwartet uns?

Nach Rohstoffausbeutung und Landraub in Afrika wird die Ausbeutung der europäischen Länder mit ihrem Geldvermögen, ihrer Infrastruktur und ihren natürlichen Ressourcen erfolgen. Der Kampf um Euro-Rente, Privatisierung von Wasser, Grund und Boden, Bildung, Autobahnen wird schon nach der Wahl im September die politische Tagesordnung beherrschen. Die Frage ist, wie können wir die Krisenspirale verhindern und gleichzeitig eine Basis für einen demokratischen Neubeginn schaffen?

Irrwege und Sackgassen von Bürgerinitiativen

Wer über Reformen nachdenkt, sollte wissen, was schon getan wurde und sich als nutzlos erwies. Beispiele sind:

  • Gründung neuer Parteien
  • Kritik in den Medien
  • öffentliche Kritik und Demonstrationen
  • wechselseitige Schuldzuweisungen nach dem Links- Rechtsschema
  • Kritik und Vorschläge an Parteien, Fraktionen und einzelnen Abgeordneten
  • Reformvorschläge zum Grundgesetz (z.B. um Volksentscheidungen zu erreichen)

Alle Versuche, die Macht der Parteien von außen zu beeinflussen, sind seit jeher vergeblich gewesen. Auch neue Parteien sind keine Lösung. In ihnen müssen sich trotz guten Willens Einzelne und politische Inhalte dem Streben nach Macht letztlich immer wieder unterordnen.

Parteien werden bedeutungslos, wenn sie sich ihren Idealen verpflichtet fühlen oder wenn sie Strukturen entwickeln, die denen der Systemparteien entsprechen. So hat sich bei uns wie in Europa ein abgehobenes Parteiensystem entwickelt.

Öffentliche Kritik – in welcher Form auch immer – zielt auf Missstände, benennt unerfreuliche Erscheinungsformen. Sie formuliert schon im Prinzip keine Perspektive von Veränderung. Kritik ist somit per se negativ. So wirkt sie ziellos und besonders auch nach innen demotivierend. Sie hat im öffentlichen Raum keine Resonanz.

Es findet eine Entgrenzung der politischen Macht statt. Sie gestattet eine wachsende Willkür im Umgang mit der rechtlichen Ordnung und unserem allgemeinen Wohl. Deshalb haben inzwischen einige Verfassungsrichter (s. Huber, FAZ. v. 1.10.2015) offen eine ‘Sinnkrise des Verfassungsstaates’ ausgerufen.

Die Legitimationsdefizite unseres Staates werden immer offensichtlicher, wie die Wahlrechtsentscheidungen des Verfassungsgerichtes (Zweiter Senat vom 25. Juli 2012; 2 BVF 3/11; 2 BVR 2670/11; 2 BVE 9/11) zeigen. Sie sind Mahnmale der Unterordnung des Rechts unter politische Interessen.

Diese Sinnkrise des Verfassungsstaates ist deshalb kein Fehler einzelner Personen oder Parteien. Es sind Strukturmängel unseres politischen Systems. Sie können nur im Grundsatz behoben werden.

Damit kommen wir zu einem Zwischenergebnis:

Unsere Parteienlandschaft hat sich vom Bürgerwillen unabhängig gemacht. Volk und Parteien sind sich fremd geworden. Der mangelnde Einfluss des Bürgerwillens ist der Kernpunkt für gravierende Fehlentwicklungen der Politik. Wir haben die grundlegenden Ursachen identifiziert.

Teil II – Unsere Lösung

Mit einer Verfassung in der Hoheit des Volkes können Missstände aufgelöst werden

Mit unserem Konzept wollen wir Missstände und Fehlentwicklungen dauerhaft auflösen. Wir stellen die Macht- und Legitimationsfrage und zeigen auf, dass auch die Spielregeln der Politik einer demokratischen Legitimation durch das Volk bedürfen. Nur dann ist den Auswüchsen politischer Macht durch ihre Rückbindung an die Ordnung des Rechts und dem allgemeinen Wohl zu begegnen.

Eine Verfassung vom Volk soll eine Umformung für ein zukünftig tragfähiges Fundament tatsächlicher Demokratie schaffen. Ihre Durchsetzung hängt von der Fähigkeit des selbstbewussten Handelns ab. Denn wir können uns nur selbst zu befreien. Die Kernbotschaft lautet:

Es ist unser unverbrüchliches Menschenrecht, uns selbst eine Verfassung zu geben.

Nutzen wir dieses Recht!

Wir müssen unsere Anstrengungen darauf konzentrieren, unsere Bürgerinteressen massiv und pragmatisch geltend zu machen und durchzusetzen! Der Schritt vom Grundgesetz zur Verfassung vom Volk und damit in der Hoheit des Volkes ist der elementare Machtwechsel eben in ganz praktischen Fragen unserer Politik!

Mit einer Verfassung in der Hoheit des Volkes bestimmt der Souverän die Regeln der Politik und er kann die Rückbindung der Politik an die Ordnung des Rechts und an das Allgemeinwohl auch durchsetzen.

Gegenstand und Form eines Verfassungsreferendums

Wir wollen Rechtssicherheit gewährleisten, deshalb haben wir die wichtige Frage,
ob eine neue Verfassung auf völlig neuer Grundlage erarbeitet werden soll oder ob die Rechtskontinuität für die Annahme einer Verfassung auf bestehenden Normen (unter Hinzunahme der Möglichkeit von Volksentscheidungen) spricht. Für die weitere Entwicklung offener Diskurse, haben wir uns für folgenden Weg entschieden:

  1. Der Übergang vom GG zur Verfassung sollte in einer widerspruchsfreien Form entschieden werden
  2. die positiven Ansätze des Grundgesetzes sollen übernommen und weiterentwickelt werden und damit Sicherheit für die nächsten Schritte schaffen

Ein Verfassungsreferendum erfolgt allein in der Verantwortung des Volkes. Keine politische Partei und kein staatliches Organ sind legitimiert, dieses Ur-Grundrecht zu beschränken.

Um sicherzustellen, dass das Verfassungsreferendum den Bedingungen eines ordentlichen und angemessenen Wahlverfahrens entspricht, haben wir eine Durchführungsregelung nach den Regelungen einer öffentlichen Wahl vorgelegt. Diese Regelung betrifft die Öffentlichkeit der Ausschreibung, die Durchführung der Wahl sowie die notwendige Sicherheit bei der Auszählung der Stimmen. Der Inhalt der Abstimmung besteht in der

  1. Annahme des aktuellen Textes des Grundgesetzes als Verfassung mit wenigen Änderungen, die nur der Anpassung schon vorhandener Regelungen dienen (wie z.B. der Text des Art. 20 (2)) oder mit dem neuen Begriff ‘Verfassung’ sprachlich und logisch nötig sind. Ansonsten werden im Abstimmungsverfahren nur Textänderungen vorgenommen, die der Klarstellung im Übergang vom GG auf die Verfassung dienen (z.B. die Art. 79 und 146).
  2. Der Text Art. 20 (2) 2. Satz wird hinsichtlich der Aufnahmen von Volksabstimmungen präzisiert, um sie in Hoheit des Volks eindeutig zuzulassen. Ansonsten gilt die Maxime der Sicherstellung von Rechtskontinuität. Damit wird dem demokratischen Grundgedanken der Volkssouveränität Rechnung getragen. Die dann möglicherweise folgenden Weiterentwicklungen und Änderungen des dann gültigen Verfassungstextes obliegen dem Souverän. Das gilt einschließlich der Wahl eines dafür geeigneten Verfahrens.

Das deutsche Volk hat sich für die Durchführung eines Verfassungsreferendums entschieden. Mit der Durchführung dieses Referendums in eigener politischer Verantwortung wird eine völlig neue Qualität der Entwicklung unserer Demokratie erreicht. Die Bürgerinnen und Bürger nehmen ihre demokratische Verantwortung wahr und sie setzen sich aus eigener Kraft als oberster und dauerhafter Souverän des Staates ein. Daraus folgt der einfache und möglichst kurze Abstimmungstext:

Ich stimme zu, den Text des Grundgesetzes mit den nachfolgend genannten Änderungen als Verfassung zu übernehmen. In den Text des Art. 20 wird eingebracht:

  • „Das Volk entscheidet frei und selbstbestimmt mit Volksabstimmungen. Die Ergebnisse von Volksabstimmungen sind bindende Grundlage für politisches Handeln.“
  • „Das Volk hat das alleinige Recht auf Erlass und Änderung der Verfassung.“
  • Das Parlament wird aufgefordert, dem Volk innerhalb von 6 Monaten ein Überleitungsgesetz vorzulegen. Bis zur Inkraftsetzung der Verfassung gilt ein Quorum von 20.000 Stimmen zur Durchführung einer Volksabstimmung.

Die sich aus der Erhebung des Grundgesetzes zur Verfassung ergebenden sprachlichen Änderungen werden angepasst.

Die Vorteile dieses Abstimmungsverfahrens – neben seiner Übersichtlichkeit – die

  • Sicherstellung der Rechtskontinuität
  • Weiterentwicklung der Verfassung in angemessenen Schritten
  • sofortige Wirkung auf die Legitimation politischer Macht

Wir gehen davon aus, dass allein die Möglichkeit der Überprüfung der Politik durch Volksabstimmungen, das Verhältnis zwischen Bevölkerung und Parteien verändern wird. Gleichzeitig gehen wir davon aus, dass die Gepflogenheiten im Verhältnis Legislative zur Exekutive sind wieder an transparente demokratische Standards anpassen wird. Aber trotzdem bleibt der erste Schritt ein Türöffner, der als Grundlage für weitere Reformen zu verstehen ist.

Die Vorbereitung des Verfassungsreferendums und die Frage ganzheitlicher Reformen in der Hoheit des Volkes

Die Herausforderung zur Durchführung eines Verfassungsreferendums besteht in folgendem:

  1. Mobilisierung der Bevölkerung und Sensibilisierung für die Bedeutung eines Verfassungsreferendums
  2. Aufbau einer flächendeckenden Organisation zur Durchführung der Abstimmung
  3. freie und öffentlich Meinungsbildung zum Verfassungsreferendum

An der Lösung dieser Aufgaben arbeiten wir aktuell. Die Schwierigkeit dieser Aufgabenstellung liegt in ihrer Komplexität. Sie entzieht sich einfachen organisatorisch-technischen Antworten. Deshalb werden wir unsere Methode an die Herausforderungen anpassen müssen. Im Gegensatz zu den Grundlagen I bis III, die weitgehend von der Vereinsführung erarbeitet wurden, müssen die Wege zum Ziel in einen offenen Arbeitsprozess eingebunden werden.

Unsere Jahrestagung (Bericht im Internet) hat zu erfreulichen Ergebnissen geführt. Sie zeigen, dass die konstruktive Auseinandersetzung um konkrete Reformansätze Freude zum Mitmachen und Mitgestalten auslöst. Deshalb hoffen wir darauf, dass wir in den vor uns liegenden Phasen neben der Vereinsöffentlichkeit auch viele Wissensträger und engagierte Unterstützer finden, die sich in den Arbeitsprozess einbringen.

Wir sehen die große Chance, dass der Arbeitsprozess selbst zu einem praktischen Verfahren führt, der die Selbstqualifizierung der Bürgerinnen und Bürger vom Anspruch auf Souveränität zum Souverän sein einschließt.

Damit füllen wir die Beachtung des subjektiven und des objektiven Moments im Begriff „verfassunggebende Gewalt“ mit einer konkreten demokratischen Emanzipationspraxis. Damit kann im Verfahren der Debatte um eine Verfassung sichergestellt werden, dass das Volk auf Themen und Inhalte einer Verfassungsdebatte Einfluss nehmen kann. Dies ist nicht nur auf das Grundkonzept einer Verfassung gerichtet, sondern auch auf die einzelnen Regelungen.

Die inhaltliche Auseinandersetzung erfüllt zudem, dass der Umgang mit Souveränität durch demokratisches Handeln eingeübt wird und sie wird zu einer neuen demokratischen Stabilität führen.

Erst damit ist eine Basis geschaffen, mit der die Lösung von Zukunftsaufgaben in einem friedlichen, sozialen Rechtsstaat adäquat erfolgen kann.

Welche Aufgaben erwarten uns mit der großen Transformation

Es wäre vermessen, wenn wir zu diesem Zeitpunkt Lösungskonzepte für die gegenwärtige Transformation auf der Welt vorstellen würden. Wir wollen uns darauf beschränken, die Themen und Aufgaben zu nennen, die wir (Bevölkerung und Politik) angehen und lösen müssen.

  • Die Verfahren unserer Politik müssen unter Berücksichtigung einer wirksamen Gewaltenteilung weiter entwickelt werden. Dazu bedarf die Verfassung eines Überarbeitungsverfahrens, das aufgrund der Beschleunigung vieler wirtschaftlicher und sozi-kultureller Abläufe prozessual ausgerichtet sein sollte.
  • Die Formen der Verwaltung in Deutschland wie in Europa müssen durch Dezentralisierung und Regionalisierung lern- und anpassungsfähig gemacht werden.
  • Das Verhältnis von Kapital zu Arbeit und Umwelt muss neu geordnet werden.
  • Europa braucht eine einwandfreie Legitimation sowie die Dezentralisierung seiner Abläufe auf der Grundlage eines Europas der Regionen.

Wir nennen die Punkte nur exemplarisch. Sie sollen zeigen, dass der erste Schritt für eine Verfassung vom Volk notwendig und unerlässlich ist. Seine volle Wirkung wird dieser Schritt jedoch nur entfalten, wenn sich an ihn weitere Reformschritte anschließen. Diese werden politische, wirtschaftliche Strukturen schaffen, die durch Lern- und Veränderungsfähigkeit gekennzeichnet sein sollten.

Wir werden die Schritte zur Umsetzung weiter schrittweise ausarbeiten. Wer sich von Systemkritik und Klagen über ‘die da oben’ verabschieden will, ist zur Mitarbeit aufgefordert.


Foto: Leio McLaren (unsplash.com).

Heinz Kruse war im Bereich der Wirtschafts- und Strukturpolitik des Landes Nordrhein-Westfalen sowie als Wirtschaftsdezernent der Landeshauptstadt Hannover tätig. Seit seiner Pensionierung arbeitet er an Lösungen und Verfahren für eine Reform der Demokratie, die aus seiner Sicht an der Frage der Verfassungshoheit ansetzen müssen. Er war Vorsitzender des Vereins Verfassung vom Volk e. V. und ist Buchautor.

Von Heinz Kruse

Heinz Kruse war im Bereich der Wirtschafts- und Strukturpolitik des Landes Nordrhein-Westfalen sowie als Wirtschaftsdezernent der Landeshauptstadt Hannover tätig. Seit seiner Pensionierung arbeitet er an Lösungen und Verfahren für eine Reform der Demokratie, die aus seiner Sicht an der Frage der Verfassungshoheit ansetzen müssen. Er war Vorsitzender des Vereins Verfassung vom Volk e. V. und ist Buchautor.

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