Eines der grundlegenden Probleme der Gesellschaftsgeschichte ist die Frage der Existenz und des Wesens des Staates und seiner Erscheinungsform als Demokratie.
Zweimal, so stellt es Rainer Mausfeld in seinem Beitrag „Die Wahrheit über die Demokratie“ dar, habe sich die Demokratie „kurzzeitig als historische singuläre Erscheinung“ entfaltet und materialisiert, und zwar „im Athen der Antike und in der Zeit der Aufklärung“. Das ist ein großer Irrtum.
Beides triff historisch nicht zu, beruht jedoch auf einem verbreiteten Unverständnis von der Entstehung und der Rolle des Staates in der Geschichte und von der historischen Epoche, in der wir uns – seit den ersten Hochkulturen in fruchtbaren Flusstälern auf diesem Planeten vor 5000 Jahren – befinden.
Der Blick auf die Entwicklung des Kapitalismus und der sie begleitenden Varianten des bürgerlichen Staates allein reicht nicht, um das menschheitsgeschichtliche Ausmaß und die planetare Dimension dessen, was sich heute auf der Welt abspielt, zu begreifen.
Das Narrativ[1] über Demokratie sieht einen Staat als demokratisch an, wenn alle Gesellschaftsmitglieder freie Menschen und gleichberechtigt sind. Die freien Menschen entscheiden dann über ihre Angelegenheiten durch Mehrheitsentscheidung.
Wir müssen schon weit in die Geschichte zurückblicken – bis in die Zeit archaischer Völkerschaften –, um etwas zu finden, was diesem Ideal zumindest ähnlich sieht. Frühe, archaische Gemeinschaften beruhten auf naturrechtlicher Gleichheit, was die Wissenschaft als „egalitär“[2] etikettiert.
Die vorstaatliche Urgesellschaft
Die Menschen unterschieden sich selbstverständlich nach Geschlecht und Alter, nach individueller Begabung und Fähigkeiten. Aber selbst noch in der Zeit des Ausklanges ihrer Epoche der Urgesellschaft gestalteten sie ihr Leben nach Mehrheitsbeschluss, zumindest der freien männlichen Jäger- und Bauernkrieger.
Es seien an dieser Stelle germanische, keltische und slawische Völkerschaften – selbst noch in Zeiten des Römischen Reiches und des Frühmittelalters – als Beispiele angeführt, ebenso wie die Bewohner der Südsee im Zeitalter der Entdeckungen oder nordamerikanische Indianerstämme bis hinein in das 19. Jahrhundert.
Diese Zeiten gesellschaftlich noch relativ freier innerer Gesellschaftsverhältnisse können allerdings noch nicht als ein Ausdruck von Demokratie gelten, denn Demokratie kennzeichnet eine Staatsform und bedeutet staatliche Herrschaft des Demos (des Volkes). Archaische Stammesgesellschaften waren noch herrschaftsfrei. Sie waren naturrechtliche Lebens- und Produktionsgemeinschaften noch ohne ökonomische Klassenspaltungen.
Die entscheidende menschheitsgeschichtliche Zäsur fand mit der Herausbildung dessen statt, was wir Zivilisationen nennen.
In ihnen kam es zu Kultursprüngen im Rahmen einer historisch neuen Klassenherrschaft sich absetzender Kriegerkasten und Priestereliten, auf der Basis der Ablieferung gesellschaftlicher Überschüsse an sie durch die Masse der produzierenden Unterschichten.
Herrschaft und Ausbeutung

‚Herrschaft‘ ist ein Synonym für Durchsetzung von Verteilungsungerechtigkeit. Die erfolgreiche, erzwungene Umverteilung von Überschüssen beziehungsweise erzwungener Arbeitsleistung bezeichnet man als Ausbeutung.
Aus der Sicht und der Interessenlage der aneignenden Eliten, wurde die sie als Schmarotzer entlarvende Ausbeutung natürlich durch all die Jahrtausende permanent mit allen Mitteln geleugnet, das heißt von ihren apologetischen Ideologen weltlicher und religiöser Provenienz tabuisiert.
Gegenüber früheren Zeiten standen sich nun gesellschaftliche Gruppierungen gegenüber, die sich durch nicht miteinander zu vereinbarende Interessen unterschieden. Eine grundlegende Klassenspaltung, die sich damals zwischen Klassen mit ökonomischer Macht und von ökonomischer Ohnmacht, zwischen Ausbeutern und Ausgebeuteten und zwischen privilegierten und entmündigten Bevölkerungsteilen herauskristallisierte, kennzeichnet seither die grundlegende Zäsur, den tiefen Bruch innerhalb aller zivilisierten Gesellschaften bis heute.
Diese innere, unüberbrückbare gesellschaftliche Zerrissenheit ist das entscheidende Kennzeichen einer ganzen Menschheitsepoche. Diese Epoche der Klassengesellschaft, deren Morgendämmerung vor etwa 5000 Jahren einsetzte und deren Götterdämmerung wir heute auf diesem Planeten miterleben, gilt es zu verstehen.
Sie hat sich in zwei grundlegenden Ausprägungen historisch entfaltet: als Zentralabschöpfungswirtschaft und als Individualausbeutungswirtschaft.
Der Staat der frühen Zentralabschöpfungswirtschaft
In den frühen Gottkönigtümern – am Nil, am Indus oder Jangtsekiang – reichten für die Stabilität der Klassengesellschaft zunächst noch religiös-mythologische, psychologische Entmündigung gepaart mit offener kriegerischer Gewaltandrohung aus.
Die Person an der Spitze der Eliten, der personifizierte und integrierende, ökonomische, religiöse und militärische Kristallisationspunkt, war der despotische Theokrat, dieser Gottkönig in seinen vielleicht exemplarischsten Erscheinungen als ägyptischer Pharao oder chinesischer Kaiser.
Diese streng hierarchisch organisierte gesellschaftliche Elite, ihre das gesellschaftliche Leben organisierenden Institutionen und Verwaltungseinheiten, ihre die Bevölkerung aus Lebensmittelspeichern dosiert versorgenden Königspaläste und Tempel – das alles war der historisch neue Staat, der noch ohne Privateigentumsdefinition auskam.
In diesen Zentralabschöpfungswirtschaften leitete sich Macht aus dem Beamtenstatus, aus dem vom despotischen Theokraten zugewiesenen Platz in einer elitären Hierarchie ab. Schon in diesem ersten Staatsgebilde zeichnete sich die herrschende Klasse dadurch aus, dass sie nicht mehr produktiv tätig war und sich das geschaffene Mehrprodukt der Arbeitsbevölkerung kollektiv einverleibte und intern verteilte.
Das muss man wissen, wenn man von den heutigen Eliten spricht. ‚Elite‘ bedeutet die Auswahl der Besten, was historisch in der Regel die Dinge beschönigt, den das waren nicht die Besten im menschlichen, naturrechtlichen Sinne wie zum Beispiel ein Indianerhäuptling, sondern eine bewaffnete, nicht produktiv arbeitende, ausbeutende Oberschicht – und so definieren sich gesellschaftliche Eliten bis heute.
Der Staat der Griechen und die Individualausbeutungswirtschaft
Im zwei Jahrtausende jüngeren Griechenland und bei den Römern ging die Staatsformierung auf eine andere Weise vonstatten. In den nach Besitzklassen aufgeteilten frühen Staaten der griechischen Polis und römischen Republik erlangte der Sippenpatriarch seine Macht und seine Möglichkeiten aus der Wertabschöpfung in seiner jeweiligen privaten Welt.
Aus der damals noch nachwirkenden gentilen Stammesordnung entwickelten sich viele patriarchale kleine Herrschaften im Familien- und Sippenrahmen. Ob der pater familias,[3] das Klan- beziehungsweise Familienoberhaupt, noch an der produktiven Arbeit teilnehmen musste, oder ob er von den Einkünften aus dem zu seinem Privateigentum an Grund und Boden mutierenden Sippeneigentum, auf dem seine Kriegs- und Schuldsklaven schafften, leben konnte, entschied darüber, ob er Aristokrat war und Staatsämter ausüben konnte.
Das führte im griechisch-römischen Raum zu dezentraler privater Reichtums- und Machtanhäufung. Das bebaubare Land war parzelliert. Die genaue Abgrenzung und exakte Definition von Besitz und Reichtum zueinander wurde in dieser Art Gesellschaft eine unbedingte Notwendigkeit.
Privateigentum und Rechtssystem
Die Mitglieder der herrschenden Klasse definierten sich über ihr Privateigentum, über den Umfang der ihrer Verfügungsmacht unterworfenen Produktionsmittel, Menschen und Arbeitsergebnisse. Eine timokratisch strukturierte Machtverteilung ermöglichte gesellschaftlichen Aufstieg nur über Eigentum und Reichtum.
Die „Messlatte“ des Privateigentums setzte jedoch automatisch die Angehörigen der herrschenden Klasse in ein Konkurrenzverhältnis zueinander. Der individuelle Wettbewerb um Macht und Pfründe bedurfte “Spielregeln”, um nicht in Anarchie, Chaos und Untergang zu enden.
Die sich aus dieser Sachlage ergebende gesellschaftliche und staatliche Vermittlungsfunktion beruhte auf einem sich herauskristallisierenden Rechtssystem mit dem Kern des Privat- und Eigentumsrechts, mit dem ein juristisch legitimiertes Privateigentum erfunden wurde.
Diese schiedsrichterliche Dienstleistung von Staat und Rechtssystem für die besitzende Klasse vermittelt bis heute den Eindruck einer höheren, staatlichen Gerechtigkeit, eines Staates und eines Rechts über den Klassen, sozusagen der gesellschaftlichen Oberinstanz, der von ihren Nutznießern im Geschichtsverlauf auch immer wieder in transzendenter Verklärung ein göttlicher Ursprung nachgesagt wurde.
Diese juristische Individualeigentumsform leitet sich nicht mehr aus geleisteter werteschaffender Arbeit ab. Sie stellt rechtlich, in letzter Instanz rein gewaltmäßig sanktionierte Verfügungsmacht einer kleinen Klasse von Land- und Menschenbesitzern dar. Der arbeitende Mensch ist jedoch für die gesamte historische Epoche der Klassengesellschaft aus der Eigentumsfrage herausgekantet worden.
Mit dem Privateigentum war zugleich die individuelle Zwangsarbeit im großen Stil entstanden. Von Anfang an zeigt uns die Geschichte die verschiedenen Ausprägungen von Zwangsarbeit: Sklaverei, Schuldknechtschaft, klientele Hörigkeiten, Tagelöhner und Lohnarbeiter. Wer kein produktiv nutzbares Eigentum besaß, konnte nur als mehr oder weniger rechtloser Zwangsarbeiter überleben.
Die sich auf das Privateigentum an den Produktionsmitteln stützende Wirtschaftsform, die, wie skizziert, im griechisch-römischen Kosmos ihren historischen Ursprung hatte, wird am treffendsten mit dem Oberbegriff einer Individualausbeutungswirtschaft gekennzeichnet.
Die im Kosmos des Mittelmeeres sich ausbreitende Wirtschaftsform war zunächst vorrangig die Produktionsweise mit Sklaven und unterschied sich deutlich von der existierenden Zentralabschöpfungswirtschaft des Vorderen Orients. Es war dieser Kosmos mit seiner historischen Ausweitung in den europäischen Westen und Norden, der die Individualausbeutungswirtschaft bis zu ihrer bis ins Kleinste ausgefeilten Form, der heutigen kapitalistischen Wirtschaftsordnung entwickelte.
Ein Abstecher zu Karl Marx und Friedrich Engels

Ich halte im Übrigen die Darstellung der historischen Abfolge von Produktionsweisen, wie sie Karl Marx und Friedrich Engels im Kommunistischen Manifest von 1848 dargelegt haben, für schematisch und verkürzt.
Von der sklavenbasierten Wirtschaft über den Feudalismus zum Kapitalismus sahen sie eine aufsteigende, gesellschaftlich-historischen Fortschritt ausmachende Aufeinanderfolge von Produktionsweisen – eine Reihe, die schließlich mit Gesetzmäßigkeit zum Sozialismus unter einer Diktatur des Proletariats mit der Staatsform des Demokratischen Zentralismus führen sollte.
- Alle diese Produktionsweisen sind erstens Varianten der auf Ausbeutung beruhenden Klassengesellschaft.
- Zweitens sind sie – mit Ausnahme der östlichen „Sozialismusvariante“ – Manifestationen der Unterabteilung Individualausbeutungswirtschaft.
- Drittens ist hierbei kein gesellschaftlicher Fortschritt auszumachen, sondern nur ein Fortschreiten und Anpassen der Klassenstruktur und der Ausbeutungsmethoden an den Stand der jeweiligen Produktionsmöglichkeiten, von Organisation und Technik.
- Viertens entwickelte sich das nicht schematisch, sozusagen gesetzmäßig eines aus dem anderen. In allen Perioden der Epoche der Klassenstaaten waren immer alle Formen der Ausbeutung zeitgleich vorhanden, wenn auch mit jeweilig vorherrschenden und entsprechend verbreiteten und am meisten prägenden Hauptvarianten.
Die attische Demokratie – passend gemacht
Dieser historische Exkurs ist notwendig, um zu erkennen, dass Rainer Mausfeld die „athenische Demokratie“ leider in einer Weise missversteht, wie wir das eigentlich von den Ideologen der westlichen bürgerlichen Staatsform her kennen.
Die attische Demokratie wurde immer für Fragen der Volkssouveränität und direkter Demokratie passend gemacht, um dem heutigen bürgerlichen Staat historische Bestätigung und demokratische Legitimation zu verschaffen.
Prof. Rainer Mausfeld schreibt:
„Die athenische Demokratie, in der „die Regierung im ganz buchstäblichen Sinn eine „Regierung durch das Volk“ war, war durch eine Herrschaft des Gesetzes und eine Teilhabe am Entscheidungsprozess gekennzeichnet. Jedoch fehlte eine rechtliche Sicherung der Eigentumsordnung, wie sie kennzeichnend für „liberale“ Demokratiekonzeptionen ist.“
Hier geht leider einiges durcheinander.
Auch im frühen Griechenland hatte sich eine antagonistische Klassenstruktur auf dem Weg aus der Urgesellschaft herausgebildet. Eine Oberschicht von lediglich einigen Tausend Waffen tragenden, nach Landbesitz klassifizierten, männlichen Vollbürgern zwang kollektiv als Volk (Demos) dem Rest der Gesellschaft ihren Willen auf, also allen Frauen, Besitzlosen, Minder- oder Nichtbürgern und natürlich allen Sklaven.
Es herrschte also eine männlich-patriarchalische Elite besitzender Individuen mithilfe der von ihnen eingeführten Gesetze. Wie dieser Elitedemos dann intern seine Entscheidungsprozesse demokratisch mit freiem Rederecht, direkten Mehrheitswahlen und der Auswahl der Amtsträger durch ein Losverfahren gestaltete, musste immer wieder dazu herhalten, die attische Elitendemokratie zur „Regierung durch das Volk“ zu erklären, wie es leider auch Rainer Mausfeld tut.
Es ist erstaunlich, was er aus dem historischen Hut zaubert. Es habe das Gesetz geherrscht, nicht etwa diejenigen, die es für ihre Interessen erlassen hatten. Außerdem habe angeblich eine „rechtliche Sicherung der Eigentumsordnung“ gefehlt, wie sie typisch für liberale Demokratiekonzeptionen sei. Nun haben wir aber gerade gesehen, dass die Griechen und dann noch dezidierter die Römer, die Erfinder des juristischen Eigentumsbegriffs, also der rechtlichen Absicherung des Privateigentums, also einer Eigentumsordnung waren.
Warum aber verdreht Rainer Mausfeld an dieser Stelle die Geschichte? Offenbar um die „athenische Demokratie“ als „historisch singuläre Erscheinung“ zu präsentieren, wie er schrieb. Was aber heißt das?
Die Wahrheit über die Demokratie
Das antike Griechenland war und ist attraktiv als Mutter der Demokratie und westlicher Werte, weil man damit angeblich zeigen kann, dass wahre Volksherrschaft und Volkssouveränität auch in einer Klassengesellschaft mit ökonomischer Ausbeutung erreicht werden können. Das aber ist typisch für alle linksreformistischen, sozialdemokratischen Politikansätze.
Die historische Realität, die „Wahrheit“ in der Epoche der Klassengesellschaften bezüglich einer Demokratie ist relativ kurz und einfach:
Es gab sie nie und es konnte und kann sie unmöglich geben.
Diese staatsbasierten Gesellschaften sind durch Zwangsarbeit der großen Bevölkerungsmehrheiten zum Nutzen besitzender herrschender Klassen seit Anbeginn gekennzeichnet. Eine Demokratie als Staatsform ist unter diesen Bedingungen schlichtweg unmöglich – eine Staatsform nämlich, in der die Beherrschten über ihre Beherrscher herrschen.
Das trifft genauso für die Frage der Menschenrechte zu. Demokratie und Menschenrechte freier und gleichberechtigter Menschen sind in ausbeuterischen Klassengesellschaften für die Masse des Volkes ausgeschlossen und auch unter der größten reformerischen Anstrengung und engagierten politischen Mühen nicht umsetzbar.
Auch die Staaten der westlichen Machart beschützen – und genau dafür wurden sie vor 2500 Jahren ins Leben gerufen – das Privateigentum an den Produktionsmitteln und die Ausbeutung der arbeitenden, besitzlosen Menschen. Daraus folgt zwingend, dass es in diesen Staaten niemals freie und gleichberechtigte Bevölkerungen geben kann.
Die einzige „Demokratie“, die es gibt und immer wieder in der Geschichte gegeben hat, waren isolierte Mehrheitsentscheidungen innerhalb der herrschenden Klasse selbst, also eine Art „Elitendemokratie“, obwohl das mit „Demos“ nichts zu tun hat.
Ein neuer Papst wird in der Konklave der römisch-katholischen Kardinäle in geheimer Wahl mit Mehrheit gewählt. Der deutsch-römische König wurde gemäß der Goldenen Bulle von 1356 durch sieben Kurfürsten mit Mehrheit gewählt. Auf der Aktionärshauptversammlung einer Aktiengesellschaft wird nach Mehrheit der Stimmen, die sich aus den Besitzanteilen ergeben, entschieden.
Mit Volksherrschaft, mit Demokratie hat das alles nichts zu tun.
Alle weiteren Teile der Serie auf Neue Debatte:
Realität und Perspektive (Intro) – Staat, Demokratie und Zukunft der Menschheit
Realität und Perspektive (Teil 2) – Was ist der moderne Staat?
Realität und Perspektive (Teil 3) – Das Ende einer Menschheitsepoche
Realität und Perspektive (Teil 4) – Es ginge auch anders
Quellen und Anmerkungen
[1] Ein Narrativ ist eine sinnstiftende Erzählung. Sie hat u.a. Einfluss auf die Art und Weise, wie die Umwelt wahrgenommen wird. Ein bekanntes Narrativ ist der “Mythos vom Tellerwäscher zum Millionär”. Bestimmendes Element hinter einem Narrativ ist aber weniger der Wahrheitsgehalt selbst, sondern ein von den Menschen gemeinsam geteiltes (Welt-)Bild. Mehr dazu auf Wikipedia. ↩
[2] Politische und soziale Gleichheit für alle Menschen angestrebend. ↩
[3] Der pater familias (lat. wörtlich “Familienvater”) war das Familienoberhaupt beziehungsweise der “Hausherr” oder auch der älteste oder “ranghöchste” Mann im (römischen) Haushalt. Nur römische Bürger konnten den Status des pater familias inne haben. ↩
Fotos: Andrew Loke; Unsplash sowie Aufnahmen von Karl Marx und Max Weber (gemeinfrei).
Reinhard Paulsen studierte in den Jahren 1967-1974 Geschichte an der Universität in Kiel und schloss das Studium mit dem Grad eines Magister Artium ab. Danach verließ er das akademische Intellektuellenmilieu und absolvierte eine Schlosserlehre.
Reinhard Paulsen arbeitete als Betriebsschlosser in einer Aluminiumhütte und wechselte 1977 zu einem weltweit tätigen Konzern der Chemischen Industrie, in dem er 35 Jahre bis zu seinem Ruhestand 2012 angestellt war. Seine Arbeit umfasste Schlosser-, Techniker- und Ingenieursarbeit und Tätigkeiten in der Qualitätssicherung und im Reklamationswesen. In all diesen Jahren war Paulsen basisgewerkschaftlich engagiert: sei es als Vertrauensmann, als Betriebsrat oder in der gewerkschaftlichen Erwachsenenbildung, wobei er persönlich kritische Distanz zum Gewerkschaftsmanagement hielt.
2002 kehrte er nach 28 Jahren und parallel zu seiner beruflichen Tätigkeit an die Universität zurück. Er arbeitete ab 2006 an der Universität Hamburg (Fakultät für Geisteswissenschaften) an einem Promotionsprojekt zu hamburgischer und europäischer Schifffahrt im Mittelalter sowie deutscher Forschungsvergangenheit, das er 2014 mit dem Grad eines Dr. phil. in mittelalterlicher Geschichte abschloss. 2013 und 2014 nahm er Lehraufträge in mittelalterlicher Geschichte an der Universität Hamburg wahr.
Eine Antwort auf „Realität und Perspektive (Teil 1) – Die Epoche der Klassengesellschaften“
Danke Herr Paulsen,
Kapitalismus und Demokratie halte ich für unvereinbar.Seit der Sesshaftwerdung des Menschen ist der Besitz das Resultat aus Kriegen,Räubereien,Gewalt sowie anderen unlauteren Methoden,deshalb wurde er frühzeitig juristisch legalisiert von den Besitzenden.
Kriege spielten eine grosse Rolle,so konnten Land,Menschen und Rohstoffe in Privateigentum gebracht werden
Nur die Varianten haben sich verändert,um sich Besitz anzueignen in der “Moderne”
Das RECHT wurde von den Besitzenden geschrieben.
Die Besitzlosen sollten das RECHT und ihre Verfassung
Neu schreiben…
Die BESITZFRAGE sollten wir neu definieren!!