Man stelle sich vor, jemand kommt auf die Idee, alle rechtlich vorgeschriebenen Prüf- und Zulassungsverfahren für neue Produkte abzuschaffen, weil diese zu lange dauern, etwa um Medikamente zu verkaufen, deren Wirkungsnachweise nicht erbracht oder schädliche Nebenwirkungen nicht erforscht wurden. Oder um Autos auf den Markt zu bringen, die keinerlei technischen Prüfverfahren unterzogen wurden oder irgendwelche Normen erfüllen müssen.
So jemand würde wohl als Spinner bezeichnet und nicht weiter ernst genommen. Was aber, wenn ein ähnlicher Vorschlag direkt von den Regierungsparteien kommt und sogar zum Gesetz erhoben werden soll? Und eben dies sogar schon im Ministerrat beschlossen wurde? Puuhh … Dann brennt wieder mal der Hut … Und man sollte auf die Barrikaden steigen, zumindest aber sich genauer informieren, was da “abgezogen” werden soll.
Großbau-Projekte sollen eine Genehmigungsgarantie erhalten
Die österreichische Regierung hat das so genannte “Standortentwicklungsgesetz” beschlossen. Es soll ein ab 2019 geltendes Gesetz entstehen, damit “standortrelevante” Großprojekte wie etwa die dritte Landepiste für den Flughafen Wien oder innerstädtische “Autobahnen” wie der Lobautunnel durch das Naturschutzgebiet Donauauen (schneller) genehmigt werden können. Solche Großprojekte brauchen – genauso wie Medikamente oder Autos – ein vorangehendes Prüfverfahren, in Österreich Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVP) genannt.
Der absurde Plan: Wenn ein solches Verfahren allerdings zu lange dauert – im konkreten Fall über 18 Monate – soll es automatisch genehmigt werden. Egal, ob das Verfahren abgeschlossen ist oder nicht, egal, ob ausreichende Nachweise zur Zweckmäßigkeit und Erfüllung aller rechtlichen Normen erbracht wurden oder nicht – “ex lege genehmigt” (Anm.: Kraft Gesetzes) bezeichnet dies Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP).
Es bedarf nur einen Antrag auf “Standortrelevanz”, etwa in Form von “ich schaffe Arbeitsplätze in der Region” und die Erteilung einer Bestätigung durch die Bundesregierung – sowie ein paar taktischer Verzögerungen bei der Einreichung von Plänen und Gutachten – und schon bekommt der Bauträger die Genehmigung von einem noch neu zu schaffenden “Standortentwicklungsbeirates” für nahezu jedwedes Bauprojekt.
Sämtliche bisher gültige Umwelt- und/oder Qualitätsstandards, alle Anrainer- und Bürgerrechte sowie Mitsprachemöglichkeiten der Bevölkerung und NGOs würden damit ad absurdum geführt.
Die ursprünglichen Intentionen der Gesetzgebung würden damit völlig ins Gegenteil verkehrt, denn bisher galt, wer keine ausreichenden Nachweise erbringen kann, dessen Projekt wird logischerweise abgelehnt. Ein Gesetzesentwurf also, der bislang ungesetzliche Vorgehensweise “manifestieren” will und die willkürlich-autoritäre Entscheidungsgewalt einer kleinen Wirtschafts- und Politelite über legitime Interessen und Rechte der Bevölkerung und jedes einzelnen Menschen stellen will.
Die Kritik: Verfassungs- und europarechtswidrig, ein Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit
Die Verfassungsjuristen Heinz Mayer und Bernd-Christian Funk bezeichneten eine an eine Frist gebundene automatische Genehmigung “sowohl vom Verfassungsrecht als auch vom Europarecht her” für unzulässig, zumal laut Plan auch nachträglich keine neuen oder unbehandelten Aspekte mehr eingebracht werden könnten.
UVP-Experte Wolfgang Rehm von Umwelt-NGO Virus sieht den “sachverhaltsunabhängigen Entscheidungsautomatismus” ebenso wie Umweltjurist Thomas Alge von Global 2000 “in fundamentalem Widerspruch zu sämtlichen Rechtsprinzipien”.
“Die Regierung will Großprojekte durchboxen – im Zweifel auch gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger und auf Kosten der Umwelt”, kritisiert Greenpeace-Sprecher Lukas Hammer.
Und Leonore Gewessler von Global 2000 erklärt: “In letzter Konsequenz heißt das für die Logik eines Projektwerbers: Nehme ich für mein Investment nur genug Geld in die Hand, um auf die Liste der standortrelevanten Projekte zu kommen, muss ich mir nicht mehr viele Sorgen machen – solange das Verfahren nur lange genug dauert.”
Und der WWF ergänzt: “Anstatt die bewährte Umweltverträglichkeitsprüfung behutsam qualitativ zu verbessern, gefährdet die Bundesregierung das gesamte System.”
Regierung will offenbar Gerichte entmündigen
Das Standortentwicklungsgesetz ist der wohl größte Anschlag auf die Rechtsstaatlichkeit, den die Zweite Republik bisher erlebt, meint zumindest Wolfgang Rehm. “Ich fühle mich durch die dahinterstehende plump-perfide Vorgangsweise an meinen Einstieg in den Umweltschutz zu Hainburg-Zeiten erinnert.”
Die Bundesregierung würde sich nicht nur einen Ausschaltknopf mit der Genehmigungsgarantie für UVP-Verfahren verschaffen, sondern neben den Behörden auch die Gerichte entmündigen. Der Zugang zum Bundesverwaltungsgericht würde faktisch abgeschafft und der Rechtsschutz ausgehebelt.
Davon sei im Ministerratsvortrag keine Rede gewesen. So ließe sich künftig jedes Wunschprojekt “geheim” auf die Diplomatenspur heben, um es durchzudrücken.
Weiterführende Informationen
Presseaussendung VIRUS: www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180704_OTS0027/virus-zu-standortentwicklungsgesetz-prinzip-einer-genehmigungsgarantie-ist-rechtswidrig sowie www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180706_OTS0117/virus-zu-standortentwicklungsgesetz-regierung-will-auch-gerichte-entmuendigen
Presseaussendung ÖKOBÜRO: www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180704_OTS0011/oekobuero-standortgesetz-fuehr-zu-rechtsunsicherheit
Presseaussendung WWF: www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180704_OTS0012/wwf-neues-standortgesetz-ist-frontalangriff-auf-natur-und-umwelt
Presseaussendung Greenpeace: www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180704_OTS0013/greenpeace-zu-standortgesetz-regierung-tritt-rechtsstaat-mit-fuessen
Foto: Amadeo Muslimović (Unsplash.com).
Robert Manoutschehri war Fotograf, Journalist, Texter und Grafikdesigner aus Österreich. Er engagierte sich ehrenamtlich für zahlreiche Bürgerinitiativen und NGO’s und berichtete regelmäßig über die Entwicklungen auf dem afrikanischen Kontinent und die weltweiten Auswirkungen des Klimawandels. Er lebte in Wien.
Eine Antwort auf „Da wirst du deppert: Wirtschaft first!“
Jo mei! Das österreichische Volk hat sie , wie in Italien, einer rechtsradikaslen Regierung und Scheindemokratie verschrieben. Hitler wurde ja auch demokratisch gewählt. Dann hat er seine Scheindemokratie dazu verwendet radikale Gesetze durchzupeitschen. Aber immerhin: in österreich gibt es wieder -im Unterschied zum “Dritten Reich” – wieder Wahlen. Vielleicht gibt es dann verständlichere Ergebnisse…