Das Recht auf ein faires Asylverfahren ist ein Menschenrecht. Doch Rechtsstaatlichkeit und Objektivität haben sich aus Entscheiden des österreichischen Asyl-Amts scheinbar verabschiedet. Vor allem, wenn es um Vergewaltigungsopfer oder Homosexuelle geht.
Die Lage für Asylwerber und Asylwerberinnen in Österreich hat sich unter der neuen rechtskonservativen schwarz-blauen Regierung massiv verschlechtert.
Nicht nur durch eine auf Abwehr getrimmte “Routen und Grenzen schließen”-Politik, wie sie auch von den nicht gerade für die Einhaltung der Menschenrechte bekannten Visegrád-Ländern oder neuerdings Italien praktiziert wird, sondern durch eine fragwürdige Praxis bei Asylverhandlungen. NGOs sehen den Rechtsstaat in Gefahr.
Schon im Vorjahr war auffällig geworden, dass fast die Hälfte aller negativen Asylbescheide (42,4 Prozent) des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in zweiter Instanz vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) mangels ausreichender Qualität wieder aufgehoben wurden. Unzureichendes und fachlich zu wenig ausgebildetes Personal für die Befragungen wurde damals attestiert und Nachbesserung versprochen.
Doch nun stehen nicht nur Vorwürfe fehlerhafter sondern sogar willkürlicher Asylverfahren im Raum.
Das Rückgrat negativer Bescheide basiere oftmals auf nicht nachvollziehbaren Behauptungen, denen eine objektive Grundlage fehle und vielmehr deutliche Vorurteile der prüfenden Beamtinnen und Beamten widerspiegle, teilte die neu gegründete Initiative Fairness-Asyl vor wenigen Tagen auf einer Pressekonferenz in Wien mit.
“Mit großer Besorgnis stellen wir fest, dass die Bescheide des BFA noch immer teils von persönlichen politischen und gesellschaftlichen Einstellungen der BeamtInnen motiviert sind”, sagte Wolfgang Salm[1], einer der Gründer der Initiative.
“Wir haben zahlreiche Bescheide gesehen, die in keinem Zusammenhang zur tatsächlichen Situation der Betroffenen und den vorangegangenen Einvernahmen standen. Die Behauptungen in den Bescheiden sind zu oft an den Haaren herbeigezogen und halten einer kritischen Auseinandersetzung zumeist nicht statt.”
Außerdem hieß es: “Es darf in einem Rechtsstaat auf keinen Fall geduldet werden, dass, gerade in einem Bereich in dem es um Menschenrecht und Menschenleben geht, einfache Beamtinnen und Beamte in den Asylbescheiden ihre eigenen politischen Wünsche zum Ausdruck bringen oder gar die politisch motivierten Vorgaben ihrer Vorgesetzten umsetzen.”
“Wann tritt endlich eine intensive Qualitätssicherung in Kraft? Wir finden es notwendig und unsere Pflicht, die Öffentlichkeit über diese unfassbaren Argumentationen zu informieren”, mit denen Schutzsuchende von offensichtlich ebenso unwilligen wie unterqualifizierten Leuten in ein ungewisses Schicksal zurück gestoßen werden.
Eine Ansicht, der sich übrigens auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) anschließt, der in einem Grundsatzurteil[2] Anfang 2018 festhielt, dass nicht nur keine die persönlichen Rechte verletztenden psychologische Gutachten oder Tests anhand von klischeehaften Vorstellungen über Homosexualität im Rahmen von Asyl-Entscheidungen erlaubt wären, auch “hochnotpeinliche” Befragungen über sexuelle Vorlieben und Praktiken wären nicht zulässig.
Die UNO-Menschenrechtskommission hat die Entsendung von Teams nach Italien und Österreich angekündigt, um den Umgang mit geflüchteten Menschen zu prüfen. Was bedeutet das für Österreich? ORF News zitiert die UNO-Menschenrechtskommissarin Michelle Bachelet. “Die Priorisierung der Rückkehr von Migranten aus Europa, ohne sicherzustellen, dass zentrale internationale Menschenrechtsverpflichtungen erfüllt werden, kann nicht als Schutzmaßnahme angesehen werden.” Man werde die jüngsten Entwicklungen auf diesem Gebiet bewerten.
LGBT Community und Vergewaltigungsopfer offenbar benachteiligt
Besonders betroffen von dem Vorgehen sind Flüchtlinge aus Afghanistan und dem Irak, Mitglieder der LGBT Community[3], aber auch Vergewaltigungs- und Folteropfer. Sie haben nur noch sehr geringe Chancen in erster Instanz einen positiven Bescheid zu bekommen.
“Es sind uns BFA Beamte bekannt, die uns mitgeteilt haben, dass es seit dem Sommer 2016 eine strenge von ‘oben gewollte’ Spruchpraxis gab”, so die Fairness-Sprecher, die allesamt aktiv in der Flüchtlingsberatung und Flüchtlingshilfe tätig sind.
Die Gruppe um Wolfgang Salm, Doro Blancke und Andrea Mayrwöger hat über 42.000 Protokolle und Bescheide des BFA und Entscheide des BVwG nach solch fragwürdigen Argumentationen durchsucht, besonders auffällige Textpassagen gesammelt und diese Textperlen auf fairness-asyl.at zwecks einer öffentlichen Debatte darüber online gestellt.
Praktisch alle österreichischen Medien haben das Thema aufgegriffen. Das Ö1 Mittagsjournal berichtete über die Pressekonferenz von fairness-asyl.at und über Fragwürdige Bescheide gegen homosexuelle Asylwerber, der Kurier stellte nüchtern fest: Keine Pornos am Handy: Kein Asyl für Homosexuellen. Die Tageszeitung Die Presse betitelte ihren Bericht mit Blick auf die Nutzung von mobilen Endgeräte: Keine Schwulen-Pornos abgerufen: Kein Asyl für Afghanen. Selbst der Boulevard fasste sich an den Journalistenkopf. heute titelte Ohne Pornos am Handy kein Asyl in Österreich und oe24 schrieb: Wieder irres Asylurteil: “Keine Pornos am Handy”.
Aktuelle Auszüge “seltsamer” Begründungen gegenüber homosexuellen Schutzsuchenden:
„Weder ihr Gang, ihr Gehabe oder ihre Kleidung haben auch nur annähernd darauf hingewiesen, dass sie homosexuell sein könnten.“
“Nachdem Sie über ein Smartphone verfügen und offensichtlich auch das Internet nutzen, ist es äußerst unwahrscheinlich, dass Sie bei tatsächlichem Verkehr mit anderen Männern, keinerlei Fotos (resultierend aus Chats) auf ihrem Handy vorweisen können. Hier wäre bei tatsächlichem Interesse an pornographischem Material über Homosexuelle, zumindest von Lieblingsseiten im Internet auszugehen.”
Solche Textpassagen würde wohl niemand in einem amtlichen Bescheid erwarten – auch nicht, wenn Ausländerfeindlichkeit jetzt quasi direkt aus Regierungskreisen verbreitet wird. Schäm dich, Österreich.
Redaktionelle Anmerkung: Der Beitrag von Robert Manoutschehri erschien erstmals bei unserem Kooperationspartner Unsere Zeitung – Die Demokratische am 7. September 2018 und wurde vom Team von Neue Debatte überarbeitet und aktualisiert.
Quellen und Anmerkungen
[1] Profil: Woher kommt die hohe Fehlerquote bei Asylbescheiden? Auf https://www.profil.at/shortlist/oesterreich/fehlerquote-asylbescheide-asyl-afghanistan-10098509 (abgerufen am 11.09.2018). ↩
[2] Gerichtshof der Europäischen Union. Pressemeldung Nr. 8/18 vom 25. Januar 2018: Ein Asylbewerber darf keinem psychologischen Test zur Bestimmung seiner sexuellen Orientierung unterzogen werden. Auf https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-01/cp180008de.pdf (abgerufen am 11.09.2018). ↩
[3] LGBT ist eine aus dem englischen Sprachraum kommende Abkürzung für Lesbian, Gay, Bisexual und Transgender (Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender). Die in Deutschland teilweise genutzte Abkürzung LSBTTIQ steht für lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, transgender, intersexuelle und queere Menschen. Umfangreiche Informationen finden sich auf der Webseite der LGBT Foundation unter https://lgbt.foundation (abgerufen am 11.09.2018). ↩
Foto: Ryan McGuire (Pixabay.com, Creative Commons CC0).
Robert Manoutschehri war Fotograf, Journalist, Texter und Grafikdesigner aus Österreich. Er engagierte sich ehrenamtlich für zahlreiche Bürgerinitiativen und NGO’s und berichtete regelmäßig über die Entwicklungen auf dem afrikanischen Kontinent und die weltweiten Auswirkungen des Klimawandels. Er lebte in Wien.