Kategorien
Kultur

Yuriko Yushimata – Ein Fall ethischer Verwahrlosung

Eine bissige Science-Fiction Story über genetische Totalerfassung und die Aufnahme des genetischen Screenings als Regelleistung in die frühkindliche Vorsorgeuntersuchung.

Die Autorin saß an ihrem Schreibtisch und formulierte in ihren Gedanken den Text vor, den sie schreiben wollte, bisher hatte sie nur den Titel – ‘Ein Fall ethischer Verwahrlosung’ -.
Dann startete sie einen ersten Versuch.

Die junge Frau auf der Anklagebank wirkte leicht desorientiert. Vermutlich hatte sie im Gewahrsam aggressiv agiert und war mit Psychopharmaka ruhig gestellt worden. Der Richter blätterte durch die Akte. Das war egal, der Fall war sowieso klar.
Auch der Pflichtverteidiger war offensichtlich mit seinen Gedanken woanders. Auch er wusste, dass dies alles nur Routine war.

Die Ethiksachverständigen, ein Katholik und eine Atheistin, stellten ihre Gutachten dar. Beide waren qualifizierte Sachverständige der Sachverständigenkommission des Ethikrates für die Bewertung individuellen ethischen Fehlverhaltens.
Auch dies war Routine.
In jedem Fall mussten zwei Sachverständige gehört werden, ein konfessionell gebundener und ein konfessionsloser Sachverständiger.

Der Richter achtete genau darauf, dass diese Regularien eingehalten wurden und die Angeklagte juristisch einwandfrei behandelt wurde.

Der katholische Ethiksachverständige schloss sein Gutachten gerade. “Die Angeklagte hat bewusst darauf hingewirkt, dass Eltern ihre Kinder der ärztlichen Vorsorgeuntersuchung U1 entziehen.
Sie begründet dies mit Ablehnung der von ihr sogenannten ‘genetischen Totalerfassung’ von Neugeborenen, die durch die Aufnahme des genetischen Screenings als Regelleistung in die frühkindliche Vorsorgeuntersuchung als Folge dieser Untersuchungen stattfinden würde.
Sie redet hier wider besseren Wissens von Zwangsscreenings. Dabei sind die Screenings freiwillig.
Aus ethischer Perspektive ist hier ganz klar zu sagen: Erfüllt ein genetisches Screening Effizienz- und Effektivitätskriterien wie Validität, Reliabilität, Spezifität und weitere Evidenzkriterien, lässt sich bei begrenztem Aufwand ein hoher individueller Nutzen im Sinne von Vermeidung einer schweren Krankheit und Förderung der individuellen Entwicklungsmöglichkeit sowie ein hoher gesellschaftlicher Nutzen im Sinne der Vermeidung hoher Kosten, die durch verzögerte Diagnosestellung, inadäquate Therapien durch Fehldiagnosen etc. auftreten würden, erzielen, und muss man zudem nicht mit einer gesellschaftlichen Stigmatisierung der Betroffenen rechnen, so besteht seitens der betroffenen Individuen angesichts des eher geringen Schadens für sie wie ihre Familie, aber der hohen ökonomischen Folgen bei Nichtteilnahme eine hohe moralische Verpflichtung zur Teilnahme an der entsprechenden Maßnahme.
Obwohl die Teilnahme unter den genannten Bedingungen als ein moralisch-sittlicher Imperativ zu lesen ist, hat der Gesetzgeber aber darauf verzichtet, ihn unmittelbar in einen rechtlichen Zwang zu transformieren. Angesichts der bewährten Sinnhaftigkeit einer auf negativer Freiheit und informierter Entscheidung aufbauenden Rechtskultur wurde entschieden, auf der rechtlichen Ebene das Prinzip der Freiwilligkeit zu wahren und sich dabei dennoch nicht allein auf die standardisierte nondirektive Beratung zu beschränken.”
Der Ethiksachverständige holte kurz Atem, um dann seine Argumentation weiter auszuführen. “Dass heißt, die Ärzte wirken gezielt darauf hin, dass der hohe sozialethische Verpflichtungsgrad zur Teilnahme an der entsprechenden Maßnahme den Eltern deutlich vermittelt wird.
Die Angeklagte hat durch die Verbreitung ihrer Propaganda auf Schulelternabenden und im Internet dazu beigetragen, diese ärztlichen Bemühungen zu konterkarieren.
Sie hat also gezielt versucht, Menschen zu einem sozial verantwortungslosem Handeln zu bewegen. Sie hat versucht, die Eltern durch Angstmache davon abzubringen, die sinnvollen und nach Kriterien der evidenzbasierten Ethik als einwandfrei und unbedenklich eingestuften frühkindlichen genetischen Screenings durchführen zu lassen.
Dies ist ethisch vergleichbar mit der Propaganda für Drogenkonsum und für andere gesellschaftsschädliche Verhaltensweisen.
Die Angeklagte erwies sich bei der polizeilichen Befragung als uneinsichtig, ist engstirnig fokussiert auf ihre autistische und egozentrische Scheinethik und beharrt auf ihre genfeindliche Weltsicht, die im Widerspruch zu allen Evidenzkriterien steht.
Als individuelle Abweichung wäre dies innerhalb einer freiheitlichen Rechtskultur vielleicht noch hinnehmbar, da die Angeklagte aber missionarisch diese antisoziale und ethisch nach evidenzbasierten Kriterien völlig inakzeptable Weltsicht überall verbreitet, ist ein Eingreifen des Staates im Sinne des Gemeinwohls notwendig.”
Der Richter dachte darüber nach, was er heute noch alles erledigen musste. Die Sätze des Sachverständigen hörte er nur nebenbei.
Der Sachverständige machte um die Aufmerksamkeit zurückzugewinnen eine kurze Pause.
Dann fuhr er fort. “Aus christlicher Sicht möchte ich ergänzen, dass in der Bibel an vielen Stellen ausgeführt ist, dass Gott den Menschen unterschiedliche Befähigungen verliehen hat und dass es auch aus Sicht der christlichen Ethik unverantwortlich ist, diese von Gott gegebenen Gaben zu missachten. Mit dem Wissen um unser Genom stellt uns Gott heute eine Möglichkeit zur Verfügung, durch die wir die uns von Gott gegeben Gaben erkennen können. Es ist unsere ethische Verpflichtung als Christen, diese Möglichkeit zu nutzen, um aus Gottes Gaben das beste zu machen.
Wer, wie die Angeklagte, das eigene Genom, die eigenen Anlagen und Gaben, mit Missachtung straft und einfach wie ein blinder Wurm nur seinen individuellen Lüsten folgt, handelt nicht nur sozialethisch verantwortungslos sondern auch gottlos.
Denn wer Gottes Gaben missachtet, missachtet Gott.”

Bis hierhin war die Autorin Yuriko Yushimata mit ihrem Textentwurf zufrieden, aber es fehlte noch etwas. Sie hatte auch dieses Wort einführen wollen – ‘Befähigungsgerechtigkeit’ – .
Sie dachte kurz nach, dann wusste sie, was sie weiter schreiben würde.

Die atheistische Sachverständige stimmte in der Grundeinschätzung ihrem geschätzten katholischem Kollegen aus der Sachverständigenkommission des Ethikrates für die Bewertung individuellen ethischen Fehlverhaltens zu.
Wichtig war ihr zum Abschluss aber ergänzend noch die Doppelbedeutung der Befähigungsgerechtigkeit als ethischem Grundsatz auszuführen. “Befähigungsgerechtigkeit ist ein Zentralbegriff moderner ethischer Gerechtigkeitsvorstellungen.
Befähigungsgerechtigkeit bedeutet auf der einen Seite, Menschen die Möglichkeiten und das Wissen zur Verfügung zu stellen, um eigenverantwortliche Entscheidungen treffen zu können. Sie müssen zur Entscheidung erst einmal befähigt werden.
Das heißt z.B., dass die Gesellschaft verpflichtet ist, den Menschen genetische Screeningverfahren zur Verfügung zu stellen.
Befähigungsgerechtigkeit begründet aber umgekehrt auch auf der anderen Seite, wie jedes Recht eine Pflicht, eine Pflicht, das Wissen auch verantwortlich für sich selbst und die Gesellschaft zu nutzen und es nicht zu ignorieren. Hier bedarf es keiner christlichen Ethik, allein schon die Befähigungsgerechtigkeit bewirkt einen Imperativ der informierten Sorge um sich selbst.
Und dies ist auch eine Frage der Würde des Menschen, denn die Würde des Menschen basiert auf der Selbstkenntnis, ohne diese gibt es kein Selbst und keine Würde. Die Kenntnis des eigenen Genoms ist also auch ein Teil der Verpflichtungen des Selbst gegenüber der eigenen Menschenwürde.
Die Angeklagte missachtet nicht nur ihre sozialethischen Verpflichtungen, sie tritt auch ihre eigene Menschenwürde mit Füßen.”

Der Anwalt verzichtete auf ein Plädoyer.

Die Angeklagte schien immer noch etwas abwesend, vermutlich waren das die Nachwirkungen der Psychopharmaka.

Dem Richter war das recht, das machte die Verhandlung einfacher.
Er hasste Störungen durch aggressiv und unangemessen auftretende Angeklagte.

Das Urteil lautete auf unbefristete Unterbringung im ethischen Sorgegewahrsam mit der Option der Aufhebung der Unterbringungsverfügung bei positiver Begutachtung bei einer alle zwei Jahre durchzuführenden Untersuchung durch Sachverständige der Sachverständigenkommission des Ethikrates für die Bewertung individuellen ethischen Fehlverhaltens.

Yuriko Yushimata war zufrieden mit dem Text. Doch ihr Freund Ville, dem sie den Text zu lesen gab, bemängelte die Irrealität des Inhalts und die Länge der Sätze.
Yuriko lächelte nur böse und gab ihm eine Broschüre der Friedrich-Ebert-Stiftung – ‘Gesundheitssicherung im Zeitalter der Genomforschung’ – vom Dezember 2004. “Lies mal die Seiten 31 bis 32.”
Ville las und runzelte die Stirn. “Da hast Du ja wohl den Guttenberg gemacht.”

FIN


Für interessierte Insider: Die Broschüre der Friedrich-Ebert-Stiftung – ‘Gesundheitssicherung im Zeitalter der Genomforschung’ ist auf http://library.fes.de/pdf-files/stabsabteilung/02677.pdf zu finden (abgerufen am 20.11.2018).


Foto: Pascal Bernardon (Unsplash.com).

Yuriko Yushimata wurde als Distanzsetzung zur Realität entworfen. Es handelt sich um eine fiktionale und bewusst entfremdete Autorinnenposition, die über die Realität schreibt. Die SoFies (Social Fiction) zeigen in der Zuspitzung zukünftiger fiktiver sozialer Welten die Fragwürdigkeiten der Religionen und Ersatzreligionen unserer Zeit. Teilweise sind die Texte aber auch einfach nur witzig. Sie befindet sich im Archiv der HerausgeberInnengemeinschaft Paula & Karla Irrliche (www.irrliche.org). Spiegelung und Verbreitung der Texte sind ausdrücklich gewünscht!

Von Yuriko Yushimata

Yuriko Yushimata wurde als Distanzsetzung zur Realität entworfen. Es handelt sich um eine fiktionale und bewusst entfremdete Autorinnenposition, die über die Realität schreibt. Die SoFies (Social Fiction) zeigen in der Zuspitzung zukünftiger fiktiver sozialer Welten die Fragwürdigkeiten der Religionen und Ersatzreligionen unserer Zeit. Teilweise sind die Texte aber auch einfach nur witzig. Sie befindet sich im Archiv der HerausgeberInnengemeinschaft Paula & Karla Irrliche (www.irrliche.org). Spiegelung und Verbreitung der Texte sind ausdrücklich gewünscht!

Wie ist Deine Meinung zum Thema?

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.