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Das Bedingungslose Grundeinkommen: Almosen oder Anspruch?

In jeder Diskussion über das Grundeinkommen wird früher oder später die Gerechtigkeitsfrage gestellt.

Das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) bedarf dringend der gesellschaftlichen Debatte. Einer Debatte, die sich nicht vorrangig der Finanzierung und Modellgestaltung widmet, sondern die Frage stellt, ob es gerechtfertigt ist, jedem Menschen ohne Gegenleistung einen Geldbetrag zu zahlen. Denn nur wenn die Gesellschaft diese Frage positiv beantwortet, ist die Einführung des BGE überhaupt denkbar.

In jeder Diskussion über das Grundeinkommen wird früher oder später die Gerechtigkeitsfrage gestellt. An diesem Punkt gehen die Meinungen sehr auseinander, denn jeder hat eine andere Vorstellung davon, was gerecht ist. Da kommt man sich näher, wenn die Frage gestellt wird: Was rechtfertigt die Zahlung eines Grundeinkommens?

Ethisch-moralische Aspekte

Befürworter der Idee führen oft ethisch-moralische Argumente ins Feld, um Akzeptanz zu finden. Humanistische Überlegungen, wie sie bereits von den geistigen Vätern der Grundeinkommensidee angestellt wurden, sind nach wie vor aktuell. Nach Ansicht von Erich Fromm[1] handelt es sich hierbei um eine sehr alte Norm, „dass der Mensch das uneingeschränkte Recht zu leben hat, ob er seine »Pflicht gegenüber der Gesellschaft« erfüllt oder nicht.“

Die Bedingungslosigkeit, die im letzten Teil des Satzes angesprochen wird, ist der Punkt, an dem sich die Geister am häufigsten scheiden. Konrad Lorenz[2] meint: „Die Moral eines Menschen ist zu beurteilen nach der Fähigkeit, welch großes Opfer er zu bringen bereit ist, ohne dabei an eine Gegenleistung zu denken.“ Die Bereitschaft, Menschen in Not zu helfen, ist bei unseren Mitbürgern in hohem Maße vorhanden, und niemand verlangt in diesen Fällen eine Gegenleistung. Ein BGE jedoch ginge weit über das hinaus, was von den Menschen in Bezug auf Mildtätigkeit erwartbar ist. Das BGE darf deshalb niemals als Akt der Wohltätigkeit gegenüber einer benachteiligten Schicht verstanden werden, sondern als Anspruch jedes Einzelnen gegenüber der Gesellschaft.

Ethisch-moralische Argumente mögen aus Sicht ihrer Befürworter bereits ausreichen, um Akzeptanz für das Grundeinkommen zu erzeugen. Doch so edel und gut sie auch klingen, sie haben doch ein Manko: Die Anderen müssen diese Absichten nicht ebenso gut und richtig finden. Es braucht also stichhaltigere Gründe, solche, die auch ökonomische Gezeitenwechsel überstehen; ansonsten würde das Grundeinkommen bei jeder kritischen Wirtschaftslage zur Disposition gestellt.

Grundgesetzliche Aspekte

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Dies bedeutet zuallererst, wie Erich Fromm sagte, „das uneingeschränkte Recht zu leben“. Das Grundgesetz formuliert dies in Artikel 2 als „das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ und „das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“.

Diese Rechte sind in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union konkreter gefasst:

  • das Recht auf Bildung sowie auf Zugang zur beruflichen Ausbildung und Weiterbildung. (Art. 14)
  • Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind. (Art. 24)
  • das Recht älterer Menschen auf ein würdiges und unabhängiges Leben und auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (Art. 25)
  • das Recht auf eine soziale Unterstützung und eine Unterstützung für die Wohnung, die allen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, ein menschenwürdiges Dasein sicherstellen. (Art. 34)
  • das Recht auf Zugang zur Gesundheitsvorsorge und auf ärztliche Versorgung. (Art. 35)

Die Wahrnehmung all dieser Rechte ist nicht möglich ohne ein gewisses Mindesteinkommen. Dies zu beziffern dürfte schwierig sein, zumal das Grundgesetz immer auch Auslegungssache ist. „Würde“ oder „freie Entfaltung“ sind keine normativen Begriffe, sie können schwer eingeklagt werden. Heribert Prantl formuliert es sehr treffend: „Diese Verfassung ist ein Imperativ, der von den staatlichen Autoritäten in den Konjunktiv gesetzt wurde.“[3] Aus “Muss” wird “Könnte”. Damit wird die Gewichtung der Grundrechte dem Staat übertragen, anstatt die Entscheidung darüber dem Einzelnen entsprechend seinen individuellen Wertmaßstäben zu überlassen. Verfügt der Einzelne aber über ein garantiertes Einkommen, so kann er selbst entscheiden, welche Rechte er wahrnimmt und welche ihm weniger wichtig sind.

Das deutsche Sozialsystem trägt dem insofern Rechnung, als es jedem Bürger das Existenzminimum zugesteht. Das gibt es jedoch nicht bedingungslos. Jede erhaltene Leistung verlangt Gegenleistungen: den Nachweis der Bedürftigkeit und die Bereitschaft, eine Erwerbsarbeit aufzunehmen. Das ist grundsätzlich nicht illegitim. So steht in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:

“Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen (…)“ (Art. 25)

Gleichzeitig fordert sie aber auch die Gegenleistung:

„Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.“ (Art. 29)

Diesem Gedanken entspricht das aktuelle System in Deutschland. Sozialhilfe wird nur gewährt, wenn die Betroffenen den Nachweis erbringen, dass sie für ihren Lebensunterhalt nicht selbst sorgen können. Dem Gesetzgeber mag das gerechtfertigt scheinen, für die Betroffenen aber stellen die damit verbundenen Offenbarungspflichten eine Verletzung ihrer Würde dar, insofern einen Verstoß gegen Artikel 1 des Grundgesetzes. Der wäre nur dann zu rechtfertigen, wenn sich kein faktischer Anspruch eines jeden auf einen Anteil am gesellschaftlichen Reichtum begründen ließe.

Anspruchsrechtliche Aspekte

Dieser Anspruch besteht aber sehr wohl, und er ergibt sich aus drei Sachverhalten:

  1. Die Arbeit wird oftmals als alleinige Quelle gesellschaftlichen Reichtums betrachtet. (Noch dazu wird der Arbeitsbegriff gern auf Erwerbsarbeit reduziert, um die zerstörerischen Maßnahmen für Wachstums- und Arbeitsplatzsicherung zu legitimieren.) Der gesellschaftliche Reichtum entspringt aber nicht nur aus der Arbeit, sondern ebenso aus den Gaben der Natur: Luft, Wasser, Flora und Fauna, Bodenschätze, Grund und Boden. Die gehören allen, also haben auch alle einen Anspruch auf den aus diesen Quellen kommenden Reichtum. Nun kann innerhalb der Gesellschaft vereinbart werden, dass über die Verwendung dieses Naturerbes gemeinsam entschieden wird. In diesem Fall hat aber – genauso wie in einer Erbengemeinschaft – jeder Erbe, über dessen Erbteil gemeinschaftlich verfügt wird, Anspruch auf Vermögensausgleich. Das BGE wäre ein solcher Ausgleich.
  2. Eine weitere Quelle ist das von unseren Vorfahren Ererbte. Ohne die Leistungen früherer Generationen wäre unser Wohlstand nicht denkbar. Auch auf dieses Erbe haben alle einen Anspruch, nicht nur die Erwerbstätigen. Wenn in einer Familie der Erbfall eintritt, dann haben ja auch alle Nachkommen Anspruch auf ihr Erbteil, nicht nur die Fleißigen. Momentan ist es aber so, dass die Erträge aus diesem Erbe vorrangig der Wirtschaft zugutekommen, besser gesagt jenen, die an der Wirtschaft verdienen. Sie nutzen nämlich die wissenschaftlichen Erkenntnisse, die Bildung, die Kulturlandschaft, das funktionierende Staatswesen usw. für ihren Erfolg. Auch die öffentliche Infrastruktur (Straßen, Strom- und Schienennetze, Wasserwege) wird hauptsächlich von der Wirtschaft genutzt. Aber auf den daraus gewonnenen Reichtum haben alle einen Anspruch. Es ist also durchaus gerecht, wenn ein Teil dieses Reichtums verteilt wird, ohne eine Gegenleistung zu fordern.
  3. Während des weitaus größten Teils der Menschheitsgeschichte war das Recht auf Nutzung der Natur nicht eingeschränkt. Jäger und Sammler streiften durch die Wälder und nahmen sich, was sie benötigten. Nach und nach verloren die Menschen ihr angestammtes Recht, die Gaben der Natur zu nutzen. Die bis dahin allen zugänglichen Ressourcen wurden mit dem Entstehen von Klassengesellschaften Stück für Stück privatisiert. Dem Einzelnen wurden die Rechte auf Landnahme, Jagd, Siedlung, Bergbau, Wald- und Gewässernutzung mehr und mehr entzogen. In Folge dieser Entwicklung ist die große Mehrheit der Menschen davon abhängig geworden, zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes einer Erwerbsarbeit nachzugehen. Die traditionellen Möglichkeiten, durch Eigenarbeit den Lebensunterhalt zu sichern, sind größtenteils unmöglich geworden, weil Besitzverhältnisse oder Gesetze (meist beides) die private Nutzung der Natur verbieten. Alles was der Mensch zu früheren Zeiten ganz selbstverständlich tun konnte, ist ihm heute verwehrt. Dass dies kaum noch beklagt wird, liegt daran, dass sich mit der Industrialisierung und durch hart erkämpfte Löhne und Sozialleistungen ein breiter Wohlstand entwickelt hat. Die meisten Menschen trauern deshalb den verloren gegangenen Naturrechten und Freiheiten nicht nach, sie vermissen sie nicht einmal. Für diejenigen aber, die mit dieser Art Wohlstand nichts anfangen können oder wollen, wurde kein Ausgleich geschaffen. Ihnen bietet sich kaum eine Form von Eigenarbeit, die das Existenzminimum und gesellschaftliche Teilhabe sichern könnte. So haben sie nur die Wahl, entweder einer Erwerbsarbeit nachzugehen oder sich ins soziale Abseits zu begeben. Eine Entschädigung in Form des BGE gibt zwar die Naturrechte nicht zurück, aber sie kann helfen, sich von Erwerbsarbeit zu emanzipieren und sich Formen der Eigenarbeit und ehrenamtlicher Arbeit zu widmen, die bislang keine Existenzsicherung gewährleisten.

Legitimationsprobleme in der Demokratie

Auch wenn der Anspruch auf ein BGE begründet werden kann, folgt nicht automatisch, dass die Gesellschaft mit großer Mehrheit der Argumentation folgt und diesen Anspruch akzeptiert. Wenn über etwas entschieden wird, was elementar in die Belange ausnahmslos aller Mitglieder der Gesellschaft eingreift, verbietet es sich, diese Entscheidung mit knappen Mehrheiten herbeizuführen. Zumal das Recht auf ein BGE grundgesetzlich verankert sein muss, damit es nicht von jeder neuen Regierung als politische Verfügungsmasse betrachtet werden kann.

Die Verabschiedung eines solchen Gesetzes sollte also im Idealfall einstimmig erfolgen, was in der repräsentativen Demokratie natürlich illusorisch ist. Das Gesetz muss aber, nach Kenntnis aller Fakten und deren rein vernunftbestimmter Abwägung für alle zustimmungsfähig sein. Diese sehr komplexe Frage behandelt Kilian Kemmer in seiner Dissertation und formuliert dabei die entscheidende Frage: „Kann das bedingungslose Grundeinkommen, in seiner konkreten politischen und ökonomischen Umsetzung, eine wechselseitige Besserstellung für alle Beteiligten bedeuten?“[4]

Dass die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit diese Frage positiv beantwortet, ist die erste Voraussetzung der Legitimation des Bedingungslosen Grundeinkommens. Und die größte Herausforderung für die Öffentlichkeitsarbeit.


Quellen und Anmerkungen

[1] Erich Fromm (1900-1980) war ein deutsch-US-amerikanischer Psychoanalytiker, Philosoph und Sozialpsychologe. Er beeinflusste die gesellschaftliche Debatte der sechziger und siebziger Jahre in Deutschland sehr stark. Im Zusammenhang mit dem BGE ist seine Schrift Psychologische Aspekte zur Frage eines garantierten Einkommens für alle noch heute hochaktuell. Zitat aus „Haben oder Sein“ (Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart, 1976).

[2] Konrad Lorenz (1903-1989) war ein österreichischer Philosoph und Zoologe und Begründer der vergleichenden Verhaltensforschung. Seine philosophischen Werke „Das sogenannte Böse“ und „Die acht Todsünden der zivilisierten Menschheit“ sind in der Fachwelt umstritten. Zitat aus „So kam der Mensch auf den Hund“ (Verlag dtv, 1950).

[3] Heribert Prantl: „Zwölf Sterne für das Grundgesetz“ (Droemer, München, 2014).

[4] Kilian Kemmer: „Das bedingungslose Grundeinkommen“ (Dissertation, Universität München, 2008). 


Foto: Paweł Czerwiński (Unsplash.com).

Dr. Klaus Fürst, Jahrgang 1956, befasst sich mit Problemen der Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Er betreibt die Blogs ZukunftsAspekte und Denkfabrik Grundeinkommen.

Von Klaus Fürst

Dr. Klaus Fürst, Jahrgang 1956, befasst sich mit Problemen der Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Er betreibt die Blogs ZukunftsAspekte und Denkfabrik Grundeinkommen.

8 Antworten auf „Das Bedingungslose Grundeinkommen: Almosen oder Anspruch?“

Ein anregender Artikel. Vor allem Punkt 3: “Die traditionellen Möglichkeiten, durch Eigenarbeit den Lebensunterhalt zu sichern, sind größtenteils unmöglich geworden, weil Besitzverhältnisse oder Gesetze (meist beides) die private Nutzung der Natur verbieten.” Das ist für mich ein entscheidendes Argument für das BGE, das mir bisher nicht sehr klar war.
Es gibt aber ein Problem, das noch nicht berücksichtigt ist: Die Höhe des BGE müsste sich nach den örtlichen Bedingungen richten. Sonst wären wieder zusätzliche Sozialleistungen nötig, die etwa hohe Mieten ausgleichen. Von Krankheiten ganz zu schweigen. Was ist mit den Zugewanderten ohne deutschen Pass usw.? Und warum ein BGE an Reiche?
Ich vermute, alles würde einfacher werden, wenn wir uns dezentraler organisieren würden/könnten. Wenn also auch das BGE regional oder sogar örtlich bestimmt werden könnte. Und so komme ich doch immer wieder auf mein Konzept der Organisation von Unten nach Oben (7er-Gruppen) zurück, das ich hier schon in einigen Beiträgen umrissen habe. Dort wird konsequente Subsidiarität vorgeschlagen.
In diesem Rahmen ließe sich der vom Autor verlangte weitgehende Konsens zum BGE leichter erreichen. Für die Menschen an der Basis ist es transparenter, wie gerecht das ist.
G.K.

Unbefriedigend! Der Autor vergisst eines: Das Bedingungslose Grundeinkommen gibt es schon – weltweit – seit Jahrtausenden… Nur heißt es nicht so. Der historisch gegenwärtige Name lautet Profit. Ist Profit denn nicht ein Einkommen, dass die Profiteure für lau erhalten? Zugegeben, Grundeinkommen ist das in aller Regel nicht, eher fulminant mehr. Aber eben ohne Gegenleistung an die Gesellschaft. Und da fragt auch keiner, ob das gerecht ist. Solange aber niemand die Frage stellt, ob Profitmachen gerecht ist, ist es unehrlich, über die moralischen Voraussetzungen einer Gesellschaft betreff BGE zu debattieren. Profit für alle! Das sei das Motto, welches zu diskutieren wäre. Die Frage nach dem BGE mausert sich so zu einer Machtfrage. Expropriation der Exproriateure… Her mit dem Profit! Die Maschinen und Fabrikhallen können sie ja behalten…Und dann wird auch klar, dass es keineswegs zu erwarten ist, dass die ganze Gesellschaft – quasi einstimmig – sich dafür entscheiden wird. Denn immerhin haben die Profiteure ganze Armeen installiert, die den status quo des Profitmachens aufrecht erhalten sollen. Die Gesetze, die Richterschaft, die Polizei, die Medien, die öffentliche Meinung, die Schulen, sogar die Kirchen.

Setzt die Einführung des BGE nicht eine ganz andere Denkweise voraus. Wir alle sind heute so erzogen, dass Arbeit nur dazu da ist, Geld zu verdienen. Betrachtet man die kleinste Einheit im Gemeinwesen, die Familie, so werden dort von den einzelnen Familienmitgliedern Leistungen erbracht, die nicht gegeneinander aufgerechnet werden. Wohl nur, wenn wir lernen, dass wir insgesamt eine große Gemeinschaft sind, sollte Geld eine untergeordnete Rolle spielen. Solange wir dem Geld diese große Macht zugestehen, wird dieses große Miteinander zum Scheitern verurteilt sein.

Mit dem BGE ist die Diskussion um das Verständnis von Arbeit untrennbar verbunden. Sie haben völlig Recht, nur in diesem Kontext ist es zu verstehen. Die Thematik hatte nur leider im Rahmen dieses Beitrags keinen Platz,wird aber demnächst hier ausführlich behandelt.

Ich freue mich über jeden, der die BGE-Thematik theoretisch gut zu fundieren weiß und unterstreiche das hier Ausgeführte.

Ich würde Ihre “anspruchsrechtlichen Aspekte” gerne um das Folgende erweitert sehen:

1. Ein Menschenrecht auf Leben und wechselseitig zugestandene Würde existiert nur im Kontext f ü r a l l e gedeihlicher ANEIGNUNGS-RECHTE und -SPIELRAUM-SYSTEME.

2. Niemand lebt jenseits seinerseits unaufhebbar immer auch produktiver (!) Teilhabe am Ganzen.

(U.a. lassen nicht zuletzt (!) die sogenannt ´Unproduktiven´ für die sogenannt ´Produktiven´/die ´Leistungsträger´, erfahrbar werden, was es mit den Wurzeln und Grenzen etwa jeder menschlichen und sonstigen Produktivität auf sich hat … – b e i d e wecken, sobald sie einander uneingeschränkt achten, ineinander Kräfte jenes gedeihlichen Miteinanders, auf das alle angewiesen sind …

U.a. Menschen finden sich als Wesen im Werden, ausgestattet mit einem nie voll auslotbaren ´…Würde´/Werden-Können, Werden-Wollen, Werden-Dürfen, Werden-Sollen bis -Müssen – das alles voller innerer wie äußerer Möglichkeiten und Grenzen, die zumeist nur sehr z.T. so oder so einforderbar in ihrer Hand liegen… – weit weit jenseits von sogenannter ´Faulheit´ und sogenannten ´Fleiß´…)

– Entsprechend steht jeder/m ein grundexistenz-absichernder Aneignungs-Anteil am jeweiligen Sozialprodukt als Grundrecht zu  – unabhängig vom Umfang ihrer/seiner jeweiligen sogenannten Erwerbsarbeits-Leistung- bzw. -Leistungsfähigkeit.

Über diesen Grundanteil hinaus erwerbbare, erworbene wie ererbte Besitzstände gehören in Regelungs-Bereiche, die in jedem Falle von der gesellschaftlichen Pflicht zur Grundausstattung aller getrennt abgestimmt werden sollten.

3. Nicht um Leistung geht es dabei ausdrücklich im Kern, sondern um diese wie jene Kultur von Sein, Werden und Wechselwirkung vermittels Aneignung und Daseinsgestaltung, von der – wen auch immer – auszuschließen, die Würde aller beschädigt !

Forts. unter: http://buergerbeteiligung-neu-etablieren.de/LBK/mat/denkbares%20BGE_MANIFEST.html

Bedingungsloses Grundeinkommen kann Reiche nicht ausschließen. Braucht aber jemand mit 5stelligem monallichenn Einkommen noch zusätzlich Geld? Die Verteilung bei den Steuern ist der Fehler. Spitzensteuersatz endet zu früh. Und ist zu gering für 7stellige Jahreseinkommen. .

“….. „Würde“ oder „freie Entfaltung“ sind keine normativen Begriffe, sie können schwer eingeklagt werden.” Stimmt. Deshalb gibt es ja Gesetze, die über Werte gestellt werden. Wer Werte hat, der spricht sie jedem zu und braucht kein Gesetz, kein Recht, keine Richter, keine Juristen, die den “Dummies” erklären, was was ist.

Völlig unabhängig davon ob man es gerecht empfindet oder auch nicht , ohne die Frage nach der Finanzierbarkeit würde eine solche Abstimmung wenn Sie denn stattfinden würde wohl ins Lehre laufen. Wenn man berücksichtigt das zur Sicherung der eigenen Würde auch das Recht auf Unversehrtheit kommt , sind wir schnell bei der Kranken als auch Altenversorgung die schon jetzt den größten Anteil der Sozialsicherung ausmacht . Dinge die wohl kaum jemand entfernen möchte. Also woher soll all das ganze Geld kommen. Um die Rente auf derzeitig kaststösen Tiefstand zu halten werden mit Entsetzten 50 Milliarden Euro prognostiziert. Wohlgemerkt bis 2030. Wenn das schon als zu teuer empfunden wird um alte in Würde zu halten , ist eine solche Debatte die voraussichtlich den gesamten Etat der derzeitigen Sozialsicherungssystheme schlucken würde Jahr für Jahr und das ohne Kranken od Pflegeversicherung wohl eher müßig.
Ganz nebenbei muß ich einfach mal auf ein Argument eingehen das hier jemand nannte. Das der Spitzensteuersatz zu früh enden würde . Jeder sollte sich einmal die Frage stellen was er tun würde wenn er so viel Geld verdienen würde und der Staat ihm den Bärenanteil streitig machen würde. Genau, schauen wie er das Geld am Fiskus vorbei bekommt. Und zweitens wären nicht beispielsweise 25% von 1er , 10 oder gar 20 Millionen eh schon in einem gigantischem Maß viel mehr als von 30, 40 oder auch 50 Tausend.
Nun Ihr könnt ja mal nachrechnen. Und nein ich gehöre nicht zu den Millionären, bin aber Realist.
Und nochmal um auf die Frage von Gerechtigkeit zurück zu kommen. Was ist eigentlich ungerecht daran , Menschen die von der Algemeinheit getragen werden über Jahre oder gar das ganze Leben eine Gegenleistung abverlangen. Genau genommen sollte die höher sein als gelegentlich Pünktlich auf einem Amt zu erscheinen. Wenn in einem Clan jemand aufgenommen und versorgt wird ist es ein Naturgesetz sich an den zu verteilenden Aufgaben zu beteiligen. Das ist sogar bei den Wölfen so .

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