Strukturelle Gewalt ist eine gängige Beschreibung, aber strukturelle Aggression nicht. Warum ist das so? Vielleicht, weil es dem Menschen schwerfällt, sich das aggressive Verhalten von Institutionen zu verdeutlichen. Die subtilen Formen der Bedrohung durch Behörden zum Beispiel, ausgedrückt in Wort und Schrift.
Radio Corax
Thema: Aggression als kulturelle Praxis
Moderation: Jolande Fleck | Gast: Andreas Gehrlach
Gewalt und Aggression
So oder so sind Gewalt und Aggression scheinbar feste Bestandteile menschlicher Kulturen. Aggressives Verhalten – und die sie latent oder manifest flankierende Gewalt – wandelte sich im Laufe der Zivilisationsgeschichte, wurde unsichtbar und fällt immer weniger auf. Dennoch ist sie allgegenwärtig, wird erlitten oder gegen andere gerichtet. Dabei ist sie leicht zu erkennen. Sie begegnet den Menschen im Alltag, auf der Straße und am deutlichsten in der Arbeitswelt.
In den hierarchischen Strukturen von Unternehmen, deren Leistungsfähigkeit auf festen Abläufen basiert, sind Befehl und Gehorsam, ausgedrückt als Befehlsketten, substanziell. Dort existiert kein Miteinander, keine Demokratie, sondern die Ausübung von Macht gegenüber Ohnmächtigen, die sich per Unterschrift unter einen Arbeitsvertrag der Herrschaft unterwerfen. Das Subjekt wird zum Objekt transformiert, wird zu Humankapital entmenschlicht.
Dies ist nicht zu verwechseln mit festen Abläufen eingespielter Teams, deren harmonisches Zusammenwirken über den gemeinsamen Erfolg oder Misserfolg entscheidet.
Ist jede Kultur aggressiv?
„Macht“, „Gewalt“ oder „Herrschaft“ sind Begriffe, mit denen “Unterdrückung” unmittelbar assoziiert wird, die mit gesellschaftlichen Hierarchien und Ungleichheiten verknüpft werden und die auch in Beziehung zur „Aggression“ stehen. Wird auf verschiedene Erzeugnisse und Verhaltensweisen von Menschengruppen geblickt, gegenwärtig wie auch in der Vergangenheit, so ist das Moment der Aggression ein ständiger Begleiter der Menschen. Ist also Kultur per se „aggressiv“?
Welchen Umgang pflegen unterschiedliche Kulturen mit dem Phänomen der Aggressivität? Und in welcher Hinsicht sind Menschen in den neoliberal wirtschaftenden Gesellschaften bereits in einem solchen Maße an Aggressivität gewöhnt, dass sie diese nicht mehr als solche erkennen?
Andreas Gehrlach, Kulturwissenschaftler an der Humboldt Universität Berlin, beantwortete diese und weitere Fragen zur Aggression als kulturelle Praxis.
Informationen zum Interview
Aggression als kulturelle Praxis?
Moderation: Jolande Fleck
Gast: Andreas Gehrlach
Sprache: Deutsch
Länge: 00:17:49
Produktion: Radio Corax (Halle)
Weitere Beiträge zum Thema
Pierre Clastres – Archäologie der Gewalt (Teil 1 von 8)
Joachim Grzega: Wort-Waffen abschaffen!
Wie die Medien über Gewalt berichten
Redaktioneller Hinweis: Das Radiointerview mit Andreas Gehrlach erschien bei Radio Corax und wurde auf freie-radios.net, dem Audioportal Freier Radios, veröffentlicht. Die Aufnahme steht unter der Creative Commones Licence CC BY-NC-SA 2.0 DE (Namensnennung – Nicht-kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Deutschland). Wir danken Radio Corax und Jolande Fleck.
Illustration: Neue Debatte
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Eine Antwort auf „Aggression als kulturelle Praxis“
Wissen ermächtigt die Menschen befreiend, befriedigend und bewahrend zu handeln. Nichtwissen hält sie in ohnmächtiger Hilflosigkeit.
So wie unser Gehirn als Machtapparat unser Verhalten bestimmt, wird auch ein Staatswesen mittels der Bürokratie regiert. Zu Intelligenz, Begabung und Kreativität ist der Mensch von Natur aus veranlagt, er muss aber sein veranlagtes Potenzial im Laufe seiner Individualentwicklung immer mühevoll und spielerisch, im nur zwischenmenschlich zusammenwirkend ermöglichten Alltagsgeschehen ausbilden.
Dietrich Schwanitz meint in seinem „Buch zur Bildung“, dass diese alles zu ermöglichen habe, was man wissen müsse. Im Abschnitt zu „Intelligenz Begabung und Kreativität“ schreibt er: „Wie funktioniert unser Geist? Die Neurobiologie (Hirnforschung), die Intelligenzforschung und die sogenannten Kognitionswissenschaften gehören zu den erfolgreicheren Wissenschaften der letzten Zeit, und so hat sich langsam ein realistisches Bild davon ergeben, wie unsere Intelligenz funktioniert.“ Der Hauptgedanke dabei sei, dass unser Gehirn ein geschlossenes System ist. So wenig ein Ameisenhaufen einfach nur die Summe der einzelnen Ameisen sei oder ein Text die Summe der in ihm enthaltenen Wörter, so wenig könne man die Eigenschaft des Gehirns mit den Eigenschaften seiner Komponenten erklären.
In ähnlicher Weise habe der Hirnforscher Marvin Minsky in seinem Buch „Mentopolis“ das Gehirn mit einer Behörde verglichen, in der es die verschiedensten Abteilungen, Leitungen, Strukturen und Dienstwege gebe.
Die Abteilungen des Gehirns seien völlig geistlos, wie man es auch von der Bürokratie kenne. Erst eine Kooperation führe zur „Emergenz“ des Bewusstseins. Zum Schluss der Modellvorstellung wird festgestellt, dass das Gehirn nur zum geringsten Teil mit der direkten Wahrnehmung der Außenreize beschäftigt sei. Den größten Teil seiner Aktivitäten widme es der Wahrnehmung seiner selbst. Eben darin gleiche es einer Behörde, die am meisten mit der Weiterverarbeitung der von ihr selbst produzierten Daten Akten Umläufe und Informationsmappen beschäftigt sei. In derselben Weise nehme das Gehirn die Außenreize nur als Irritation wahr, die erst durch die interne Weiterverarbeitung ein identifizierbares Profil gewinne. „Nur 2% der Hirnkapazität wird auf die direkte Außenwahrnehmung verwandt, 98% dienen der internen Verarbeitung. (1)
So wie unser Gehirn als Machtapparat unser Verhalten bestimmt, wird auch ein Staatswesen mittels der Bürokratie regiert.
Seiner Bestimmung gerecht werden, also das sich spontan entwickelnde Naturgeschehen in bewusst gestalteter, menschlicher Kultur fortzusetzen, kann der Mensch nur in Gesellschaft.
Besonders auch um gerechte und ungerechte Gesellschaftsverhältnisse erkennen und verändern zu können, muss jeder über den Erfahrungsschatz der Menschheit, sich mittels Gesetzen, Verordnungen, Normen, Vorschriften, Empfehlungen, Geboten, Verboten und Gewalten zu organisieren, informiert werden. Wie schwer zu durchschauen gesellschaftsorganisatorische Beziehungsgefüge sind, wenn es darum geht gerechte oder ungerechte Verhältnisse zu erkennen, zeigt der Artikel „Die Norm begräbt den Staat“ von Milos Vec aus der Schriftenreihe „Das Jahrtausend“. Darin wird aufgezeigt, dass sich unter dem Banner der „Effektivierung“ das große gesellschaftliche und politische Programm der „Normung“ und „Normalisierung“ abzeichne.
Nicht zufällig umfassten alle drei Begriffe sowohl technische wie auch soziale Sachverhalte, falle die Vereinheitlichung von Maschinenteilen zusammen mit der Vereinheitlichung der Rechtsbeziehungen. Denn von der Vereinheitlichung der Vernietungen im Schiffsbau bis zum „Normalvertrag mit Beamten“ oder den „Vorschriften für die Reiseliquidation“ sei es nur ein kleiner logischer Schritt. Alles sei zerlegbar, standardisier bar und könne so maximale Reibungslosigkeit und maximale Beschleunigung garantieren.
So habe nicht nur die Eisenbahn ihren Kunden schon früh formularmäßig empfindliche Haftungsbeschränkungen zugemutet. Auch die Rechtsverhältnisse in den Fabriken hätten sich strukturell asymmetrisch gestaltet. So bestimmten die Unternehmer nun in den aushängenden „Arbeitsordnungen“ einseitig die Vertragspflichten ihrer Angestellten. Diese Form von „Privatgesetzgebung“ erlaubt dem ökonomisch Stärkeren die Rechtsbeziehungen einseitig zu gestalten. „Bedrohte diese Ordnung nicht den Gesetzesbegriff? Unterlief sie nicht die Kompetenzen der Parlamente“, wird nun in dem Artikel gefragt und es wird festgestellt, dass mangels eines allgemeinen Problembewusstseins und becirct von der Effektivität einer standardisierten Verkehrsgesellschaft die Kritik an den ‘diktatorischen Bestimmungen“ bald verstummte.
Es begann ein von Parlament und Rechtswissenschaft weitgehend unbeobachteter Siegeszug der Massenverträge. Faktisch kaum änderbar sind alle Standardisierungen der Rechtsverhältnisse für den einzelnen, dessen Freiheit nur in der Wahl bestehe, das Formular zu unterschreiben oder nicht. Erst das verbraucherfreundliche „Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ von 1976 brachte gesetzgeberisch den bei den Verhandlungen zum BGB am Ende des neunzehnten Jahrhunderts noch schmerzlich vermissten „Tropfen sozialen Öls“ in diesen Teil der bürgerlichen Rechtsordnung. Die bald folgende Industrialisierung der Kriege belegt nicht nur die gesteigerte Leistungsfähigkeit einer normierten Fabrikation, sie zeigt auch, mit welcher Präzision das Muster der Maschine auch die menschliche Massenvernichtung bewältigen kann.
Unheimlich sei den Beobachtern der Staat der Industriegesellschaft aber bald auch aus anderen Gründen. Denn noch während das frühe zwanzigste Jahrhundert den Weg zum souveränen Nationalstaat gefeiert habe, habe schon an vielen Enden seine schleichende Erosion begonnen. Milos Vec stellt nun fest: „Fast gleichzeitig hatten alle westlichen Industrienationen in den ersten beiden Jahrzehnten des zwanzigsten Jahrhunderts Normungsinstitute gegründet. Überall waren es nicht staatliche Organisationen, sondern privatrechtliche Vereine, die fortan Empfehlungen aussprachen, deren Tragweite nach und nach immer größer wurde.“ Vom „DIN-normierten Papierformat“ bis zum „Grenzwert“ erfolgen seither Festlegungen die man in ihrer Eigenart wahrscheinlich als charakteristisch für die Moderne und ihre Normen ansehen müsse. Denn ihre Geltung beruhe – anders als beim staatlichen Gesetz – nicht auf der Androhung von Zwang sondern sie appelliere an das Kalkül der Adressaten dass es vernünftiger sei den Empfehlungen zu folgen als sie zu missachten.
Längst wisse etwa das heutige Umweltrecht, dass auf diese Weise mehr Aussicht bestehe, gesetzte Ziele zu erreichen, als wenn mit Freiheits- oder Geldstrafen gedroht werde. „Wer fragt noch nach den komplizierten Bedingungen des Gelingens“, meint Milos Vec und, wer frage „nach Kosten der Implementation und der Wahrscheinlichkeit des Scheiterns der neuen Norm, wenn der Gesetzgeber publikumswirksam seine Entschlossenheit demonstriert, das Problem zu lösen?“
Die staatstragende Beruhigung der beunruhigten Allgemeinheit trete medial vermittelt schon dann ein, wenn die sozialen Werte parlamentarisch bekräftigt worden seien. „Auch institutionell ist das Erscheinen der DIN-Normen zu Beginn des Jahrhunderts bezeichnend“, so Vec weiter, „sie stammen nicht mehr vom Staat oder seinen Bürokratien, sondern Verbände und Vereine sind ihre Erzeuger. Trotzdem rechnet der Staat ständig mit diesen Vorgaben.“ (2)
Wir Menschen haben ein Recht auf Bildung, Erziehung und Information, das uns durch die Gesellschaft insgesamt gewährt werden muss. Menschenpflicht ist es, sein Bemühen auf Begreifen von Wahrheiten zu richten.
Wissen über seine natürlichen Wesensmerkmale, über die naturstoffliche Struktur und naturgesetzliche Funktionsweise seines Körpers befähigen die Menschen, ihre natürliche Individualentwicklung zu beeinflussen. Die durch Wahrnehmung, Reizbarkeit, Gefühl, Verstand, Emotion und Motivation geprägte Psyche des Menschen bestimmt wesentlich das menschliche Handeln sowohl im Alltag als auch beim Realisieren weiter gesteckter Lebensziele.
Der Mensch muss Wissen, wie er im Innern beschaffen ist um sein Handeln zielgerichtet und gerecht steuern zu können. Dass ein jeder nur in Gesellschaft sein menschliches Gesicht erheben kann, wird dem Menschen schon durch das Erleben der Fürsorglichkeit durch seine Eltern, Angehörigen und Freunde deutlich. Auch das Bedürfnis, Liebe nicht nur empfangen, sondern sie auch geben zu wollen, offenbart sich sehr früh in der Individualentwicklung. Um all diesem gerecht werden und zerstörerischen Ungerechtigkeiten begegnen zu können, braucht der Mensch Wissen darüber, wie das Zusammenleben gestaltet werden muss.
( 1) Schwanitz – „Bildung Alles was man wissen muss“ – Eichbornverlag Frankfurt/Main 1999
( 2) Vec – Das 20. Jahrhundert in Beck’sche Reihe „Das Jahrtausend – FAZ Frankfurt am Main 1999