Die Zweifel an der Corona-Krise sowie der Notwendigkeit des Lockdowns mehren sich. Trotzdem gibt die Bundesregierung Vollgas und will am heutigen Tag den deutschen Patriot Act beschließen lassen. Alles, aber auch alles soll sich künftig dem Diktat vermeintlicher Gesundheitsfürsorge unterwerfen und dabei auch Grundrechte außer Kraft setzen. Der Angriff auf Deutschlands Heiligen Gral, das Grundgesetz, hat nun jedoch den schockgefrosteten Riesen wachgerüttelt – die Bevölkerung. Gleich zwei wichtige Petitionen sind gestartet und weitere widerständige Aktionen in Planung.
Wie im Rausch taumeln Bundes- und Länderregierungen derzeit von einer drakonischen Maßnahme zur nächsten.
Fast im Gleichschritt marschieren sie über Zwangsquarantäne, Kita- und Schulschließungen, Lahmlegung des gesamten kulturellen Lebens, Ausgangseinschränkungen – wie zum Beispiel die bayrische Ausgangssperre – bis zur Möglichkeit, medizinisches Personal zwangsweise zu rekrutieren. „Fake News“ zur Corona-Krise sollen mit Strafgeldern belegt werden, das Narrativ muss unbedingt kontrolliert werden. Wie in Dänemark [1] dürften auch in Deutschland Zwangsimpfungen kurzfristig Gesetz werden.
All dies baut bisher rechtswidrig auf dem Infektionsschutzgesetz auf. Am heutigen Freitag soll der Sack nun endgültig zugemacht, die juristisch fragwürdige Lage beseitigt und sollen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes durchgeführt werden, sodass mit der Ausrufung einer epidemischen Krise zukünftig Notstandsrecht in Kraft tritt. Jens Spahn würde damit gleichsam zum Bundesgesundheitsgeneral aufsteigen, mit weitreichendsten Befugnissen ausgestattet, letztlich gekrönt von einem willfährigen Bundestag.
Das Schöne:
Spahn soll im Krisenfall für alle Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes Ausnahmen festlegen können und Regelungen anderer Gesetze, zum Beispiel Zulassungsvoraussetzungen für Arzneimittel, abändern können — ohne parlamentarische Interventionsmöglichkeit.
Spahn soll also gegebenenfalls per Dekret regieren können. Der Krisenfall kann – wie der Gesetzesentwurf äußerst weitgehend formuliert – bereits dann ausgerufen werden, wenn „die dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen, übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht“ – ist das womöglich auch die jährliche Grippewelle?
Wie bei Ergüssen heutiger Regelungswut schon so oft beobachtet strotzt auch dieser Gesetzentwurf von Generalklauseln und unbestimmten Rechtsbegriffen. Es sind sprachliche Hintertürchen, durch die – unter dem Deckmantel der Gesundheitsrelevanz – nun in alle möglichen Lebensbereiche vorgedrungen werden kann.
Wohin das führt zeigt zum Beispiel die jüngste Initiative in Baden-Württemberg. Dort übermitteln die Gesundheitsämter die Daten von corona-positiv Getesteten an die Polizei – und begründen das damit, dass diese sich ja bei Kontakt mit diesen Personen vor Gesundheitsrisiken schützen müsse [2].
Wo soll das enden? Müssen die Infizierten der Polizei dann alsbald auch noch Einblick in ihre Vermögenslage gewähren, damit sie abschätzen kann, ob ein Infizierter über die Mittel verfügt, sich ins Ausland abzusetzen? Oder wird Spahn nun das gesundheitliche Gemeinwohl bemühen, um unser Bargeld abzuschaffen? Der Phantasie, jede rechtliche Frage mit einem gesundheitspolitischen Spin zu versehen, sind keine Grenzen gesetzt.
Interpretationsbedürftige Gesetze sind, wie Ingeborg Maus, eine der bedeutendsten Rechtstheoretikerinnen unserer Zeit, herausgearbeitet hat, brandgefährliche Einfallstore für willkürliches Handeln der Exekutive, aber auch für politisch oder weltanschaulich motivierte Rechtsprechung.
Im Hitler-Faschismus wurde die Justiz allein über den Einschub von Generalklauseln sowie deren Ausfüllung im Sinne der neuen nationalsozialistischen „Werteordnung“ durch die Richter gleichgeschaltet. Die nun „ohne die Krücken des Gesetzes“ im Sinne ihrer „lebendigen Verfassung“ entscheidenden Richter schossen in vorauseilendem Gehorsam dann sogar noch weit über das Ziel hinaus und erwiesen sich als die schärfsten Hunde dieser „neuen Werteordnung“.
Die Corona-Krise ist eine gute Gelegenheit, der Bevölkerung Gesetze, die ihr unter normalen Umständen nur schwer untergejubelt werden könnten, als Gefahrenabwehr schmackhaft zu machen.
Nicht umsonst ist im Zuge der krisenhaften Entwicklung auch in Mecklenburg-Vorpommern die Verschärfung des Polizeirechts nach bayrischer Manier – Verhaftung von „Gefährdern“ ohne richterlichen Haftbefehl wegen „Terrorgefahr“ et cetera – durchgewunken worden.
Langsam erwachen die solchermaßen beglückten Bürgerinnen und Bürger nun jedoch aus ihrer Schockstarre. Wie das sprichwörtliche Kaninchen hypnotisiert in die Augen der Schlange, haben sie die letzten Monate gebannt nach China, nach Italien, auf Herrn Drosten, auf die Kanzlerin gestarrt.
In die schockgefrosteten Ohren sind jetzt jedoch mahnende Stimmen von einer Vielzahl unabhängiger und kritischer Experten gedrungen, die partout nicht in das Horn der Corona-Alarmisten und/oder der „Der Lockdown ist alternativlos-Fraktion“ stoßen wollen. Zudem hat sich ein ganz unangenehm kribbelndes Gefühl breitgemacht, so eine Ahnung von, eine Angst vor, man weiß es nicht genau, so ein Déjà-vu.
Kann es denn wirklich sein, dass da zurückkommt, was man mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes im Jahr 1949 zumindest formal für entschwunden wähnte? Totalitarismus, diesmal hinter der Maske eines sich mit besorgter Miene dem Kranken zuwendenden Arztes?
Verwundert sind viele schon seit längerem. Die Grippe hat in der Saison 2017/2018 circa 25.000 Menschen in Deutschland das Leben gekostet, ohne dass es irgendwo Erwähnung gefunden hätte. Keine einzige Kita wurde deswegen geschlossen, kein einziges Fußballspiel abgesagt.
Und nun wegen inzwischen circa 200 corona-positiv-getesteten Verstorbenen – konkrete Todesursache laut Robert Koch-Institut (RKI) egal [3], denn Vorerkrankungen bleiben unberücksichtigt – und völlig unzureichender Datenlage bezüglich der tatsächlichen Virulenz des Erregers nichts als Panik, ein ökonomisch und sozial hochriskanter Lockdown, tiefste Einschnitte in die Bürger- und Freiheitsrechte. Und jetzt auch noch die Außerkraftsetzung des Grundgesetzes!
Die, die unter der Geltungshoheit des Grundgesetzes leben, haben ein ganz besonderes Verhältnis zu ihm. Denn es ist – fast weltweit – einzigartig, da in seinem Zentrum die Würde des Menschen steht.
Artikel 1 Absatz Satz 1 Grundgesetz lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. In dieser Würde wurzeln die Grundrechte. Andere Verfassungen haben das Gemeinwohl zu ihrem Zentrum erkoren. Mit dem Gemeinwohlargument lässt sich vieles rechtfertigen.
Die Menschenwürde ist eine Grenze, die nicht ungestraft überschritten werden darf. Das Grundgesetz ist aus den Trümmern Nachkriegsdeutschlands erwachsen – aus dem festen Wunsch, allen totalitären, die Würde des Menschen mit Füssen tretenden Bestrebungen Einhalt zu gebieten. Es ist die geballte Faust, die die Bürger dem Griff ihrer Volksvertreter nach immer mehr Macht entgegenstrecken:
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“
Nicht umsonst war die Notstandsgesetzgebung im studentenbewegten Jahr 1968 nur unter der Bedingung der Einführung des Widerstandsrechts des Artikels 20 Absatz 4 Grundgesetz durchzusetzen: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Ihr heiliges Blechle, das Grundgesetz, werden sich die Deutschen nicht ohne Widerstand nehmen lassen.
Wie heute ruchbar geworden ist, hat die Regierung keine Evaluation der Folgen des Lockdowns durchgeführt und beabsichtigt auch nicht, eine Analyse der durch den Lockdown eingetretenen Schäden zu beauftragen [4]. Damit ist überdeutlich, dass die Regierung, der die Wahlbürger ihr Machtmonopol aus Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz vorübergehend und zu treuen Händen übertragen haben, diese Machtposition nicht im Sinne der Bürger ausfüllt.
Die sorglose Eigenmacht, mit der die Regierung nun eine ganze Nation lahmlegt und traumarisiert, ohne dass sie zumindest ihre Schulaufgaben gemacht hätte, eine sichere Datenbasis für die Feststellung einer gesundheitlichen Notlage zu schaffen und zugleich – vor Implementierung des Lockdowns – eine seriöse Folgenabschätzung aufzusetzen, kann ihr noch übel auf die Füße fallen. Juristisch ahndbar ist sie in jedem Fall.
Da die Empörung groß ist, sind nun fast zeitgleich zwei wichtige Petitionen gestartet:
- Helene und Dr. Ansgar Klein fordern die sofortige Aufhebung aller in der Corona-Krise verfügten Einschränkungen bürgerlicher Freiheiten. Hier kann und sollte man zeichnen.
- Die Berliner Rechtsanwältin Viviane Fischer verlangt die Durchführung einer Baseline-Studie, damit auf der Basis sauberer Corona-Daten die Notwendigkeit eines – weiteren – Lockdowns überprüft werden kann. Hier kann und sollte man zeichnen.
Zudem hat die Daten-Analystin und Rubikon-Autorin Yvonne Egey einen Musterbrief an die Mitglieder des Bundestages verfasst, der für den eigenen Protest verwandt werden kann und soll [5].
Zwei Klägerinnen in München wurde bereits im einem Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz bestätigt, dass auf sie die Ausgangssperre zunächst aus formalen Gründen keine Anwendung findet [6].
Und in der Süddeutschen Zeitung äußert der Staatsrechtler Florain Meinelschwere verfassungsrechtliche Bedenken, der Gesetzentwurf zerstöre die grundgesetzlich vorgesehene Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern und enthalte für den Gesundheitsminister eine unheilvolle Blankettermächtigung [7].
Im vergleichbar gebeutelten Österreich wandte sich das „Unabhängige Personenkomitee für die Aufhebung der Corona-Zwangsmaßnahmen“ mit einem Protestbrief an die Öffentlichkeit [8] und auch in Berlin ist eine erste Demonstration gegen die Grundrechtseinschränkungen geplant.
Es bleibt abzuwarten, ob sich die sorglose Eigenmacht, mit der die Regierung unsere Grundrechte mit Füßen tritt, nicht noch als ihr Corona-Gate erweisen wird.
Quellen und Anmerkungen
[1] https://nordschleswiger.dk/de/daenemark-politik-gesellschaft/coronavirus-behoerden-erhalten-weitreichende-befugnisse[2] https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/polizei-corona-daten-100.html
[3] https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/faktenfuchs-wie-werden-corona-todesfaelle-gezaehlt,RtnpYVL
[4] https://taz.de/Massnahmen-gegen-Coronavirus/!5674203
[5] https://www.rubikon.news/artikel/griff-nach-der-totalen-macht
[6] http://www.vgh.bayern.de/media/muenchen/presse/pm_2020-03-24.pdf
[7] https://www.sueddeutsche.de/politik/spahn-infektionsschutz-1.4855511
[8] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200325_OTS0110/offener-protest-brief-an-politik-und-medien-aufruf-zur-aufhebung-der-corona-zwangsmassnahmen-anhang
Redaktioneller Hinweis: Der Beitrag von Jens Wernicke erschien auf Rubikon – Magazin für die kritische Masse unter der Überschrift “Der Staatsstreich” und wurde von Neue Debatte übernommen. Das Werk ist unter einer Creative Commons Lizenz (Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen darf es verbreitet und vervielfältigt werden. Absätze wurden zur besseren Lesbarkeit im Netz hervorgehoben.
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Die Offenbarung der vierten Gewalt – Medien im Ausnahmezustand
Von Christoph Marischka (Telepolis)
Es beschleicht einen das unheimliche Gefühl, dass eines Tages, “wenn die Pandemie vorbei ist”, die Politiker*innen wehmütig zurückblicken und feststellen werden: Nie war es so einfach zu regieren, wie im Ausnahmezustand. [Zum Beitrag]
Inhalte der aktuellen Sonderausgabe des Rubikon:
- Jens Wernicke: Wir machen Journalismus! (21. März 2020)
- Roland Rottenfußer: Die Gesundheitsdiktatur (12. Februar 2020)
- Anselm Lenz: Das Notstands-Regime (21. März 2020)
- Sven Böttcher: Die Pseudo-Krise (19. März 2020)
- Tilo Gräser: Die Stimme der Vernunft (20. März 2020)
- Hannes Hofbauer: Die Seuche der Repression (21. März 2020)
- Rainer Johannes Klement: Die Mega-Denunziation (21. März 2020)
- Giorgio Agamben: Die Erfindung einer Epidemie (21. März 2020)
- Michel Chossudovsky: Schweinegrippe 2.0 (21. März 2020)
- Nicolas Riedl: Corona und George Orwell (19. März 2020)
- Georg Lind: Die Welt in Angst (18. März 2020)
- Norbert Häring: Kaputtgespartes Italien (21. März 2020)
- Rainer Johannes Klement: Die Angst-Kampagne (18. März 2020)
- Daniel Sandmann: Der neue Totalitarismus (18. März 2020)
- Bernhard Trautvetter: Das Ablenkungsmanöver (20. März 2020)
- Georg Lind: Von wegen Killervirus (18. März 2020)
- Frederik Kunert: Die Virus-Wirtschaft (20. März 2020)
- Elmar Klink: Der Corona-Krieg (19. März 2020)
- Alexander Neu: Der Corona-Frieden (21. März 2020)
- Bertram Burian: Die Abkanzlerin (19. März 2020)
- Michael Meyen: Die Medien-Epidemie (18. März 2020)
- Peter Frey: Im Banne des Virus (21. März 2020)
- Hermann Ploppa: Gewollte Hysterie (7. März 2020)
- Peter Frey: Gefährlicher Aktionismus (20. März 2020)
- Peter Nowak: Die Angst-Reaktion (20. März 2020)
- Birgit Assel: Die Pandemie als Massenpsychose (20. März 2020)
- Michael Meyen: Die Expertokratie (18. März 2020)
- Nicolas Riedl: Die Virus-Hysterie (14. März 2020)
- Elisa Gratias: Das Angst-Virus (14. März 2020)
- Amirreza Sherkat: Gewollte humanitäre Katastrophe (17. März 2020)
- Ernst Wolff: Der große Raubzug (18. März 2020)
- Steffen Pichler: Pest und Corona (25. Februar 2020)
- Helmut Weiss: Feindpropaganda statt Mitgefühl (5. März 2020)
- Ulrich Gellermann: Merkel will Deutschland schließen (14. März 2020)
- Wolfgang Wodarg: Die Panikmacher (14. März 2020)
- Hannes Hofbauer: Die Virus-Repression (48. März 2020)
- Jens Bernert: Von wegen Pandemie (14. März 2020)
- Hannes Sies: Der virale Kapitalismus (6. März 2020)
- Larry Romanoff: Ignorantes Imperium (14. März 2020)
- Matteo Palo: Epidemie der Gewalt (10. März 2020)
- Nafeez Ahmed: Die Corona-Pandemie (14. März 2020)
- Klaus-Jürgen Bruder: Die Stunde der Opportunisten (20. März 2020)
- Georg Lind (Satire): Merkels Klarstellung (19. Märrz 2020)
- Ullrich Mies (Satire): Chance für die Jugend (14. März 2020)
Illustration: Neue Debatte
Jens Wernicke (Jahrgang 1977) ist Diplom-Kulturwissenschaftler (Medien), arbeitete lange als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Politik und als Gewerkschaftssekretär. Er verantwortete mehrere Jahre das Interviewformat der NachDenkSeiten, Deutschlands meistgelesenem politischen Blog. Heute ist er Autor, freier Journalist und Herausgeber von "Rubikon – Magazin für die kritische Masse". Zuletzt erschienen von ihm als Mitherausgeber "Netzwerk der Macht – Bertelsmann" (2010), "Fassadendemokratie und Tiefer Staat" (2017) und "Die Öko-Katastrophe" (2019), als Herausgeber "Der nächste große Krieg" (2019) sowie als Autor "Lügen die Medien? Propaganda, Rudeljournalismus und der Kampf um die öffentliche Meinung" (2017).
Eine Antwort auf „Die Demokratie verteidigen“
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“Interpretationsbedürftige Gesetze sind, wie Ingeborg Maus, eine der bedeutendsten Rechtstheoretikerinnen unserer Zeit, herausgearbeitet hat, brandgefährliche Einfallstore für willkürliches Handeln der Exekutive, aber auch für politisch oder weltanschaulich motivierte Rechtsprechung.”
“Nicht umsonst war die Notstandsgesetzgebung im studentenbewegten Jahr 1968 nur unter der Bedingung der Einführung des Widerstandsrechts des Artikels 20 Absatz 4 Grundgesetz durchzusetzen: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Ihr heiliges Blechle, das Grundgesetz, werden sich die Deutschen nicht ohne Widerstand nehmen lassen.
Wie heute ruchbar geworden ist, hat die Regierung keine Evaluation der Folgen des Lockdowns durchgeführt und beabsichtigt auch nicht, eine Analyse der durch den Lockdown eingetretenen Schäden zu beauftragen [4]. Damit ist überdeutlich, dass die Regierung, der die Wahlbürger ihr Machtmonopol aus Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz vorübergehend und zu treuen Händen übertragen haben, diese Machtposition nicht im Sinne der Bürger ausfüllt.
Die sorglose Eigenmacht, mit der die Regierung nun eine ganze Nation lahmlegt und traumarisiert, ohne dass sie zumindest ihre Schulaufgaben gemacht hätte, eine sichere Datenbasis für die Feststellung einer gesundheitlichen Notlage zu schaffen und zugleich – vor Implementierung des Lockdowns – eine seriöse Folgenabschätzung aufzusetzen, kann ihr noch übel auf die Füße fallen. Juristisch ahndbar ist sie in jedem Fall.”
Leider ist fast ohne Abweichungen das ganze Parlament mit den genannten Unschärfen und Versäumnissen d´ accord.
Wir brauchen eine Gesellschaftsvertrags-Bewegung, die nach sorgfältigen Debatten Justierungen einfordert – nicht zuletzt auch solche:
DEBATTEN T H E M A 1:
2/20 gw/ entleerte Repräsentation und hypertrophierte Parteien-Spielräume –
Korrektur 1 : VOLKSVERTRETUNGS-PLATTFORM – Berechtigungsveränderungen
https://debatte21perpektiven.wordpress.com/2020/02/09/problem-1-2-20-gw-entleerte-repraesentation-und-hypertrophierte-parteien-spielraeume-korrektur-volksvertretungsplattform-berechtigungsveraenderungen/
Korrektur 2 : Bürger/innen-Dialog-Kreise bis hin zu bundesweiter Losbürger/innen-Versammlung als AUDITATIVEN
https://debatte21perpektiven.wordpress.com/2020/02/10/debattenthema-1-2-20-gw-entleerte-repraesentation-und-hypertrophierte-parteien-spielraeume-korrektur-2-buerger-innen-dialog-kreise-als-auditativen/