Die französische Nationalversammlung verkündete am 26. August 1789 die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte. In der Déclaration des Droits de l’Homme et du Citoyen steht:
Da die Vertreter des französischen Volkes, als Nationalversammlung eingesetzt, erwogen haben, dass die Unkenntnis, das Vergessen oder die Verachtung der Menschenrechte die einzigen Ursachen des öffentlichen Unglücks und der Verderbtheit der Regierungen sind, haben sie beschlossen, die natürlichen, unveräußerlichen und heiligen Rechte der Menschen in einer feierlichen Erklärung darzulegen, damit diese Erklärung allen Mitgliedern der Gesellschaft beständig vor Augen ist und sie unablässig an ihre Rechte und Pflichten erinnert; damit die Handlungen der gesetzgebenden wie der ausübenden Gewalt in jedem Augenblick mit dem Endzweck jeder politischen Einrichtung verglichen werden können und dadurch mehr geachtet werden; damit die Ansprüche der Bürger, fortan auf einfache und unbestreitbare Grundsätze begründet, sich immer auf die Erhaltung der Verfassung und das Allgemeinwohl richten mögen. (1)
Und weiter heißt es: Infolgedessen erkennt und erklärt die Nationalversammlung in Gegenwart und unter dem Schutze des Allerhöchsten folgende Menschen- und Bürgerrechte:
Artikel 1: Die Menschen sind und bleiben von Geburt frei und gleich an Rechten. Soziale Unterschiede dürfen nur im gemeinen Nutzen begründet sein.
Artikel 2: Das Ziel jeder politischen Vereinigung ist die Erhaltung der natürlichen und unveräußerlichen Menschenrechte. Diese Rechte sind Freiheit, Eigentum, Sicherheit und Widerstand gegen Unterdrückung.
Angst als Ausgangspunkt
Die Forderung nach allen Menschen gleichermaßen zustehenden Rechten und Freiheiten entstammt der Konzeption der bürgerlichen Aufklärung. In ihr verdichteten sich die vom Humanismus der Renaissance entwickelten Bestrebungen nach menschenwürdiger Daseinsgestaltung für alle.
Das Recht auf Leben solle vor allem durch freie Selbstbestimmung geltend gemacht werden. Das Modell für die späteren Menschenrechtskataloge basiert vor allem auf den Ausarbeitungen des Philosophen und Aufklärers John Locke (1632 – 1704) und des englischen Juristen Sir William Blackstone (1723 – 1780).
Demnach, so lässt es sich vielleicht am einfachsten zusammenfassen, haben sich die im vorstaatlichen Naturzustand mit absoluter Freiheit ausgerüsteten Individuen aus Angst voreinander durch einen Vertrag zusammengeschlossen.
An erster Stelle steht die Macht …
Das Verlangen der Menschen nach Gerechtigkeit ist schon so alt wie sie Ungerechtigkeiten in ohnmächtiger Abhängigkeit sowie durch engstirnigen Eigennutz und aufgrund beschränkender Vorurteile erleben, also seit der Teilung der Gesellschaft in Besitzende und Besitzlose.
Die These: Wahrhaftige Selbstbestimmung des Menschen ist nur in einer von hohem Selbstbewusstsein eingerichteten, sich selbstverantwortlich und freiwillig organisierenden und sich harmonisch in die objektive Wirklichkeit einbringenden Gesellschaft möglich.
Aber wie steht es mit der Harmonie?! In seiner “Streitschrift zu Macht, Sicherheit und Außenpolitik” (2) reflektiert Egon Bahr, in den 1970er Jahren Bundesminister für besondere Aufgaben, “Deutsche Interessen”.
Deutschland müsse in sein öffentliches Bewusstsein heben, dass fast alle Faktoren, die in der Vergangenheit für die Geschichte zwischen Staaten und Völkern eine Rolle gespielt hätten, noch immer gelten und weiterwirken würden, ob das gefalle oder nicht, ob es bequem sei oder den Wünschen widerspreche. An erster Stelle stehe die Macht.
“Die Ohnmächtigen müssen Glück haben oder unwichtig sein, wenn die Mächtigen sie ungeschoren und frei leben lassen”, erkennt Egon Bahr. Totaler Machtverzicht heißt Kapitulation. Weiter bemerkt der SPD-Politiker zu Machterhalt, Machterweiterung und Machtwiederherstellung:
“Wer die Politik der übrig gebliebenen Supermacht oder der Großmächte Russland und Chinas analysiert, kommt ohne den Begriff der Macht nicht aus. Für welchen der europäischen Staaten mittleren Gewichts gilt das nicht auch?”
Dass in Deutschland das Wort Macht ungern im außenpolitischen Zusammenhang benutzt werde, weil es belastet sei durch Missbrauch in der Vergangenheit, setze die Kategorie Macht nicht außer Funktion, stellt Bahr fest. Und er schreibt: “Die freundliche demokratische Schwester der Macht heißt Einfluss. Einfluss wollen die kleineren oder schwachen Staaten nehmen, um soweit es geht, nicht zum Objekt Mächtigerer zu werden.”
Je mehr die internationale Zusammenarbeit geregelt werde, umso gebändigter werde der Machtwille der Starken und umso gesicherter würden Einwirkungsmöglichkeiten der Schwachen. Ihnen müsse jeder Schritt willkommen sein, der die Macht Stärkerer durch die Stärke des Rechts relativiere.
Die Verrechtlichung der internationalen Beziehungen durch übernationale Verträge und Organisationen sei der Königsweg um die Idee, dass jeder Staat das gleiche souveräne Recht hat, der Wirklichkeit näherzubringen.
Macht wozu, fragt Egon Bahr und schreibt: “Neues Denken verlangt Machtgebrauch, um Machtmissbrauch einzudämmen, verlangt Machtübertragung auf übernationale Organe, um nationale Machtentfaltung einzuschränken.”
Die Macht über der Macht
Weder “starke Männer” noch einzelne Staaten oder nationale Kräfte haben in Wahrheit die Macht inne, sie sind nur ausführende Organe und Instrumente. Denn wie alles in der gegenwärtigen Weltgesellschaft kostet auch die Machtausübung Geld. Was in der Welt gemacht wird, wird daher maßgeblich durch eine weltweit verquickte Finanzwirtschaft bestimmt. Die gesellschaftlichen Zustände in den Regionen der Erde stehen dazu in direkter Abhängigkeit.
Kapitalanlagen, Investitionen, Kredite und Zinssätze, der gesamte Geldfluss gebietet darüber, ob, wann, wie und wo etwas gemacht wird beziehungsweise gemacht werden kann oder ob eben nichts geschieht im gesellschaftlichen Leben.
Solange der menschliche Unternehmungsgeist dazu dient, den Besitz weniger Menschen zu mehren und gleichzeitig soziale und ökologische Notwendigkeiten und Nützlichkeiten vernachlässigt werden, bleiben Missstände erhalten, die nicht im gesellschaftlichen Interesse liegen können.
Das Politik heute nahezu ohnmächtig ist, wenn Rassismus, physische und vor allem psychische Gewalt zunehmen und sich menschenfeindliche Ideologien neu profilieren, liegt eben auch darin begründet, dass durch Fehlverteilung von Wohlstand und Besitz – ausgedrückt in der Verfügbarkeit von Geld, der Grundlage für soziale Teilhabe –, die Ungleichheit befördert wird. Im Schatten der sozialen Ungleichheit erblühen Extremismus und Ausgrenzung, brechen sich gesellschaftliche Spaltung und staatlicher Verfall Bahn.
Was im Kleinen gilt, gilt auch im Großen.
Regime, die legitimen Protest unterdrücken, politische Oppositionelle einschüchtern, verfolgen, foltern, ermorden oder andere Länder mit Krieg überziehen, um sie ökonomisch auszuplündern oder gesellschaftliche Gegenmodell zu verhindern, die dem Kapitalismus eine Absage erteilen, sind Ausdruck zivilisatorischer Ohnmacht.
Terrorismus lässt sich nicht einfach wegbomben, Unabhängigkeitsbestrebungen kann niemand einsperren und auch der gnadenlose und zerstörerische Umgang mit dem Lebensraum Erde lässt sich nicht stoppen, wenn die Gewalt weiterhin das Zepter in der Hand hält.
Gleichheit zwischen den Menschen herzustellen ist daher eine Grundvoraussetzung, um Macht, die jederzeit in Tyrannei umschlagen kann, zu begrenzen, Freiheit wirklich für jenden anzustreben, die Menschenrechte (3) konsequent und global durchzusetzen und somit zu verhindern, dass die bisherigen Errungenschaften der Aufklärung und des Humanismus Opfer einer neuen Unmenschlichkeit werden, deren einzige Bestrebung, auch über die Hebel Zins und Zinseszins, die das Wirtschaften der Menschheit zum ständigen Wachstum nötigt, die Anhäufung materiellen Reichtums ist – eine Voraussetzung für die Macht der wenigen und die Ohnmacht der vielen anderen.
Vitale Interessen der USA versus Selbstbestimmung anderer
Machtmissbrauch oder –gebrauch, kann anhand der Nützlichkeit oder der Verderbnis ihrer Wirkung und am Ermöglichen oder Verhindern der Inanspruchnahme des Rechtes auf Selbstbestimmung unterschieden werden. Ganz besonders gelten solche Maßstäbe bei der Bewertung von Interessenvertretern der Mächtigen.
Egon Bahr führt “zur Rangfolge der Interessen” in seiner Schrift an: “Im Sommer 1996 haben zwanzig Amerikaner aus eigenem Antrieb eine ‘Kommission für Amerikanische Nationale Interessen’ (4) gebildet und ihren Bericht vorgelegt. Wer auch immer Präsident werden würde, sollte sich über die Priorität amerikanischer Interessen klar sein und seine Politik danach bestimmen können.”
Die Mitglieder dieser zwanziger Gruppe, darunter seien international klangvolle Namen, “haben im Weißen Haus, Senat, State Department und Pentagon, in Wirtschaft und Wissenschaft Erfahrungen gesammelt und schon für demokratisch wie republikanisch bestimmte Administrationen gearbeitet.”
Die Kommission unterscheide zwischen vitalen, herausragenden, wichtigen und sekundären Interessen. An erster Stelle der vitalen Interessen stehe die Verhinderung eines Angriffs mit atomaren, biologischen oder chemischen Waffen auf die USA. Danach folge das Ziel, zu verhindern, dass sich in Europa oder Asien eine feindlich gesinnte Führungsmacht entwickele oder eine bedeutende Macht jenseits der Grenzen oder eine Macht, die fähig sei, die Meere zu kontrollieren. Am Schluss der vitalen Interessen rangiere die Sicherung der Verbündeten.
Erst bei den sogenannten ‘wichtigen Interessen’ erscheine die Aufgabe, massive Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, amerikanische Bürger vor Terrorismus zu schützen, internationale Probleme zu reduzieren, Umweltschutz zu fördern und den amerikanischen Informationseinfluss zu verstärken, um die Kulturen fremder Nationen positiv zu beeinflussen.
Die Förderung von Pluralismus, Freiheit und Demokratie in strategisch wichtigen Staaten gehöre auch in diese Kategorie, soweit das möglich sei, ohne diese (Staaten) zu destabilisieren. Die Schaffung oder der Erhalt demokratischer Regierungsformen in anderen Staaten gehöre zu den wünschenswerten Dingen, die aber weniger wichtig seien als die Aufgabe, Wohlfahrt für die Amerikaner zu erhalten und zu erweitern.
Ob politische Entscheidungen im Namen solcher Interessenhierarchien tatsächlich und vorrangig der Selbstbestimmung freier Subjekte, der Herausbildung wahrhaftigen menschlichen Selbstbewusstseins und des Willens zum Bewahren der Wirklichkeit dienen oder der Profitmaximierung, ist sicher von Fall zu Fall zu untersuchen.
Es zeigt sich aber, dass US-Interessen immer über die Interessen anderer Staaten und Gesellschaften gestellt werden, Selbstbestimmung somit angetastet wird; und dies konsequent seit dem Aufstieg der USA zur Weltmacht.
Zwischen Wunsch und Wirklichkeit
“Macht wozu” muss immer wieder erfragt werden, aber auch, wie und von wem Macht in einem gesellschaftlichen Konstrukt wirklich ausgeübt wird – zwischen dem Wunsch, der auf Papier festgehalten wird, und der Realität liegen vielleicht Welten, wie der Blick auf einen vergangenen Staat zeigt.
Artikel 2 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 benennt Art und Weise und die Körperschaft der Machtausübung in diesem seit 1990 nicht mehr existierenden Staatswesen:
“Alle politische Macht in der Deutschen Demokratischen Republik wird von den Werktätigen in Stadt und Land ausgeübt. Der Mensch steht im Mittelpunkt aller Bemühungen der sozialistischen Gesellschaft und ihres Staates. Die weitere Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität ist die entscheidende Aufgabe der entwickelten sozialistischen Gesellschaft.”
Die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen sei für immer beseitigt, heißt in dem Dokument. “Was des Volkes Hände schaffen, sei des Volkes Eigen”, wurde heißt es und auch, dass das sozialistische Prinzip “Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung” verwirklicht würde. Die Übereinstimmung der politischen, materiellen und kulturellen Interessen der Werktätigen und ihrer Kollektive mit den gesellschaftlichen Erfordernissen sei die wichtigste Triebkraft der sozialistischen Gesellschaft.
In der Realität zeigte sich eine doch eingeschränkte Wirksamkeit dieser Verfassung. Nicht etwa demokratisch gewählte Volksvertreter bestimmten über staatliche und gesellschaftliche Angelegenheiten, sondern eingesetzte Funktionäre. Sie hatte die Macht inne, die ein Großteil der DDR-Bürger mit der Losung “Wir sind das Volk” 1989 einforderte. Das Regime, das sich nicht mehr auf den großen Bruder UdSSR stützen konnte, war am Ende; die DDR trat der letztlich der Bundesrepublik Deutschland bei.
1996 schrieb Hanna Behrend zur Hinterlassenschaft des DDR-Regimes (6) und der “ruhmlosen deutschen Vereinigung”:
“Als im Herbst 1989 mit den Massendemonstrationen in Leipzig der Erdrutsch begann, der den über siebzigjährigen, längst gescheiterten Versuch, eine gerechte, menschenwürdige Gesellschaft zu erbauen, auch in der DDR unter sich begrub, ahnte niemand, welche weitreichenden Folgen diese Implosion für ganz Deutschland, für Europa und sogar die ganze Welt haben würde.”
In den alten Bundesländern seien die meisten Menschen erst gewahr geworden, dass sich eine auch sie tangierende neue Situation anbahnte, als die Mauer panikartig aufgemacht worden sei. Mit diesem Akt habe eine Gruppe des Politbüros der bisher die Macht ausübenden Partei einen bereits am 18. Oktober 1989 mit der Absetzung des Parteichefs und Staatsoberhauptes begonnenen Putsch fortgesetzt. Der Putsch, so Hannah Behrend, sollte den von dieser Gruppe repräsentierten Teil der Nomenklatura in das kapitalistische System hinüberretten und die inzwischen Hunderttausenden DDR-Bürgerinnen und Bürger erfassende Volksbewegung ruhigstellen.
Behrend schreibt weiter:
“Während die erste Absicht misslang, bedeutete die Maueröffnung in der Tat den Anfang vom Ende einer demokratischen Reform der DDR und den Beginn ihres Anschlusses an die Bundesrepublik Deutschland. Der Staatssozialismus hatte in seinem Herrschaftsgebiet Arbeitsplätze für alle arbeitsfähigen BürgerInnen und soziale Strukturen geschaffen, die in einigen der Länder (DDR, CSSR, Ungarn) großzügiger als die sozialen Leistungen westlicher Industrieländer waren; in anderen (UdSSR, Polen, Rumänien, Bulgarien, Albanien) lagen sie zwar unter diesem Niveau, aber überall war die Volks- und Hochschulbildung jungen Menschen aller Gesellschaftsklassen zugänglich, das Gesundheitswesen frei, Wohnungen und viele anderen sozialen Dienstleistungen, speziell Kinderkrippen, -gärten und Schulhorte waren erschwinglich, kulturelle Einrichtungen aller Art wurden staatlich subventioniert.”
Dennoch habe die in allen Ostblockstaaten herrschende Nomenklatura es vermocht, alle Spuren des zivilgesellschaftlichen Konsens zu zerstören, der im Sowjetrussland der Oktoberrevolution bestanden habe und zunächst auch in den sogenannten Volksdemokratien und der Ostzone bzw. DDR vorhanden gewesen sei.
Nach dem Ende der stalinistischen Phase in der UdSSR und seiner Satellitenstaaten und weiter bis zum endgültigen Abgang des Systems in der Gorbatschow-Ära habe es in keinem der Ostblockstaaten unbeschränkte Reisefreiheit gegeben, fast überall und immer wieder habe Mangel an Konsumgütern und Dienstleistungen aller Art geherrscht. Seien diese Defizite zum Teil die Grundlage der in der Regel kritiklosen Bewunderung für den Westen gewesen, so richtete sich der Zorn der politisch bewussteren Minderheit zurecht gegen das Fehlen von Gewaltenteilung und die arrogante Kontrolle des gesamten gesellschaftlichen Lebens in der DDR durch den Parteiapparat.
“Das nur formal bestehende Mitbestimmungsrecht in Betrieben und anderen Einrichtungen”, so Hannah Behrend weiter, sowie “die Zensur der führenden Partei über alle wissenschaftlichen, publizistischen, literarischen, juristischen Aktivitäten und die Bespitzelung durch den aus pathologischer Furcht der Nomenklatura vor den eigenen Bürgerinnen und Bürgern ebenso aufgeblähten wie ineffektiven Apparat des MfS (Anm.: Ministerium für Staatssicherheit) und deren ständige Bevormundung durch staatliche und Parteibehörden trugen wesentlich zur Lähmung der Initiative und Kreativität der Menschen in der DDR bei.”
Der Macht bewusst sein
Der Mehrzahl der Industriearbeiter sei das Volkseigentum daher völlig gleichgültig gewesen. Dem Volkseigentum gegenüber habe keiner Verantwortung empfunden, da man es zu Recht nicht als das seine betrachten konnte. Die Parteizensur über die Medien habe ein Übriges getan, um das herrschende System und seine Repräsentanten zu diskreditieren.
Der völlige Ansehensverlust der Herrschenden sei auch dem Umstand geschuldet, dass ihnen in ihren Bemühungen, Devisen ins Land zu bekommen, kein Weg zu unanständig gewesen sei. Diese seien dringend benötigt worden, um zu den für die Wirtschaft der DDR unverzichtbaren Waren zu gelangen, die unter das westliche Embargo gefallen seien.
Nichts wollten die Menschen der DDR in ihrer übergroßen Mehrheit vom Staatssozialismus bewahren, obwohl er doch mindestens soviel Sozialempfinden und zwischenmenschliche Solidarität gefördert hatte, dass sein Untergang im Wesentlichen frei von physischer Gewaltanwendung, vielerorts sogar volksfestartig und friedlich verlief. Die Demagogie der Marktwirtschaft, die keine Ethik kennt, hatte mittels Konsumtempeln und Reisefreiheit in eine scheinbar glückliche Zukunft gelockt.
Selbstbestimmung als Ziel für eine harmonische Existenz
Das Leben an sich ist ein Vorgang, der immer gegenwärtig geschieht. Das gestern Gelebte kann heute noch sein, aber nicht so, wie es war. Die von der französischen Nationalversammlung 1789 verkündeten grundlegenden Menschenrechte, also Freiheit, Eigentum, Sicherheit und Widerstand gegen Unterdrückung, konnten die Machthaber in der DDR ihren “Mitbürgern” nicht ermöglichen, weil sie eben genau diese Macht durch einen “Demokratischen Zentralismus” gegenüber den “Mitbürgern” absicherten, sie also von der Macht, die die Freiheit beschränken oder erweitern kann, fernhielten, sie überwachten, Misstrauen säten und so weiter. Der Widerstand gegen diese Form der Unterdrückung manifestierte sich als grundlegendes Recht 1989.
Die “Parlamentarische Demokratie” in der BRD speichert die politische Macht in den Gesetzen, den Parteien, den Institutionen, den Apparaten der Verwaltung. Mit jedem Verwaltungsakt, jedem neuen Gesetz verkapselt sich die Macht ein Stück mehr; sie wird zäh, erstarrt, versteinert, wird gleichförmig leblos, wird Paragraf, wird Technik, wird zur Macht der Macht willen – und legt sich wie ein düsterer Nebel über die Gesellschaft.
Den Menschen, die sich außerhalb des “Apparats” bewegen, der “gemeine” Wähler, ihm wird der Zugang zur politischen Macht zunehmend erschwert. Er wird an den Rand geschoben, wird zur Randerscheinung, zur Randfigur, weil er nicht verändernd wirken kann, und wird so zunehmend unfrei.
Nun ist zu bedenken, dass es nirgendwo eine absolute Freiheit gibt, da das Dasein vom Ökosystem Erde abhängig ist. Die Natur – und das Leben in Einklang mit ihr – bestimmt den Freiheitsgrad. Dieser ist im Rahmen der globalisierten Welt sehr unterschiedlich ausgeprägt. Der Besitzende ist freier als der Besitzlose; der Superreiche verändert die Lebenswirklichkeit, der Arme schaut zu, ist Wachs in den Händen der Besitzenden.
Dies geschieht in dem Wissen, dass die Lösung der vielfältigen Probleme (Klima-, Finanz-, Flüchtlings-, Wirtschaftskrise et cetera), die sich vorzugsweise aus dem kapitalistischen Wirtschaften ergeben, möglich ist durch bewusstes Umgestalten der Gesellschafts- und der Produktionsverhältnisse, aber die Konstruktionen des Zusammenlebens, die Massengesellschaften mit ihren gigantischen Metropolen, (noch) nicht ohne die globalisierte, kapitalistische Wirtschaftsweise existieren können.
Alles verdichtet sich auf eine Frage: In welche Richtung muss sich die Menschheit ethisch, politisch und organisatorisch bewegen, um die durch sie immer mehr eskalierenden Missstände in der Welt zu überwinden?
Das Menschsein entspringt und entwickelt sich im Spannungsfeld der Emanzipation und der Integration der Menschheit aus ihrer und in ihre natürliche Wirklichkeit. Sowohl alles, was in der Natur geschieht und auch alles, was in der menschlichen Gesellschaft etwas bewirkt, ist in Bewegung. Und alles, was sich in Bewegung befindet, verändert sich ständig und kann verändert werden.
Geschichte ist die in der Vergangenheit passierte, gegenwärtig wirkende und die Zukunft bedingende Lebenstätigkeit selbstbestimmter Menschen, die sich in Gemeinschaften und Gesellschaft gleichberechtigter Subjekte vereinen: gleich an Freiheit, gleich an Eigentum, gleich an Sicherheit und gleich an Macht. Dies alles zusammengefasst in dem Recht auf individuelle Selbstbestimmung, ausgedrückt in dem Ziel einer harmonischen Existenz jedes Subjekts, aller Subjekte in Gemeinschaft und eingebunden in die Lebenswirklichkeit, die wir Natur nennen und der sich die Menschen wieder annähren müssen – freiwillig durch Einsicht oder erzwungen durch die Folgen der in der jetzigen Besitz-, Wirtschafts- und Machtordnung unlösbaren Probleme.
Quellen und Anmerkungen
(1) Conseil Constitutionnel: Déclaration des Droits de l’Homme et du Citoyen (Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte) vom 26. August 1789. Auf https://www.conseil-constitutionnel.fr/de (abgerufen am 12.10.2020).
(2) Egon Bahr: Deutsche Interessen. Streitschrift zu Macht, Sicherheit und Außenpolitik (Verlag Karl Blessing, München 1998).
(3) Generalversammlung der Vereinten Nationen: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 (deutsche Fassung). Auf https://www.un.org/Depts/german/menschenrechte/aemr.pdf (abgerufen am 12.10.2020).
(4) siehe auch: Egon Bahr in Frankfurter Allgemeine Zeitung (aktualisierte Fassung vom 6.10.2004): Krieg und Frieden. Auf https://www.faz.net/aktuell/politik/egon-bahr-krieg-und-frieden-11241597.html (abgerufen am 16.10.2020).
(5) Wikipedia: Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik. Auf https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassung_der_Deutschen_Demokratischen_Republik sowie Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 (in der Fassung vom 7. Oktober 1974) auf http://www.documentarchiv.de/ddr/verfddr.html#ABSCHNITT%20I (beide abgerufen am 16.10.2020).
(6) Hanna Behrend: Die Abwicklung der DDR (Neuer ISP Verlag, 1996).
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Frank Nöthlich (Jahrgang 1951) wurde in Neustadt/Orla (Thüringen) geboren. Er ist verheiratet, hat zwei Kinder und sechs Enkelkinder. Er studierte Biologie, Chemie, Pädagogik, Psychologie und Philosophie von 1970 bis 1974 in Mühlhausen. Nach dem Studium war er an verschiedenen Bildungseinrichtungen als Lehrer tätig. Von 1985 bis 1990 war er Sekretär der URANIA-Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse. Später arbeitete er als Pharmaberater und ist heute Rentner und Buchautor (www.briefe-zum-mensch-sein.de). Er sagt von sich selbst, dass er als Suchender 1991 in der Weltbruderkette der Freimaurer einen Hort gemeinsamen Suchens nach Menschenliebe und brüderlicher Harmonie gefunden hat.
Eine Antwort auf „Selbstbestimmung als Recht“
Selbstbestimmung: die Bestimmung des Selbst durch das Selbst – wer ist aber das “Selbst”?
Der Grundsatz der Selbstbestimmung (ohne daß diese je dabei definiert werden würde !!!) führt in den Verfassungen und im Völkerrecht zu dem Ausdruck und Begriff der Subsidiarität. Gemeinde, Regionen, Bezirke usw. ja auch schließlich das Volk: selbstbestimmt.
Die Iteration der Selbstbestimmung vom Einzelnen über die Gemeinde usw. bis zum Volk führt zu einem Abstraktum, die Gemeinschaft, aus der man Leistungen bezieht und hineingibt wird zu einem Abhängigmachenden und somit gelangt die Macht an diejenigen, die das Abstraktum definieren und damit die Glaubensvorlage für Sicherheit schaffen, der sich wiederum der Einzelne unterwirft.
Nichts anderes passiert gerade mit C …
Das Ganze muß aber überhaupt nicht so kompliziert sein und niemand braucht ein Philosoph oder sonstwie Gelehrter zu sein, um letztenendes es zu Verwirklichen: das ein jedes sich gemäß seiner eigenen Art entwickeln kann und darf …
Dazu sind nur folgende ethischen Übereinkünfte und WAHRnehmungen nötig:
1. ich liebe das Leben
2. ich lebe das Eigene
3. ich gestalte die gesellschaftlichen Verhältnisse mit im Sinne von 1 + 2
Daraufhin kann alles überprüft werden und es wird sich auf dieser Grundlage Gerechtigkeit und Wahrheit finden und somit das als Grundlage erwirken für ein echtes Gemeinwohlleben bei gleichzeitger Freiheit für die Einzelnen.