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Einführung in soziologische Sichten (Teil 3): Gerechtigkeit

Gerechtigkeit. Was bedeutet das Wort in der bürgerlichen-kapitalistischen Gesellschaft? Richard Albrecht schreibt im 3. Teil der “Einführung in soziologische Sichten” über Anspruch und Wirklichkeit eines mit naiver Leichtigkeit verwendeten Begriffs.

“Er sah die Menschen und er sah, dass sie sich an Illusionen festklammerten, an die sie schon lange nicht mehr glaubten.” (Wolfgang Koeppen: Das Treibhaus. [1953]. Frankfurt/Main: Suhrkamp, 1976: 111)

Georg Herwegh variierend, könnte erinnert werden: Gerechtigkeit! Gerechtigkeit! Wer wollte sie nicht nehmen! (55)


Georg Herwegh (Foto: Gemeinfrei)
Georg Herwegh (1817 bis 1875): Politischer Lyriker und revolutionärer Dichter. (Foto: Gemeinfrei)

Dem bundesdeutschen justizkritischen Juristen Egon Schneider gilt die Gerechtigkeitsfrage als “das Kernproblem aller Rechtswissenschaft, die diesen Namen verdient.” (56) Und in eigenen Notizen steht dieser Aphorismus: Einer der wichtigsten menschlichen Sinne ist der Gerechtigkeitssinn.

Ähnlich mag es der marxistische Soziologe, Historiker und Gelehrte Eric Hobsbawm (57) gesehen haben. Hobsbawm formulierte (ohne sich ausdrücklich auf die entsprechende Leitstudie (58) zu beziehen) in einem seiner letzten Interviews (2009) diese beiden “noch etwas”-Schlusssätze: “Soweit ich weiß, gibt es keine Gesellschaft ohne den Begriff der Ungerechtigkeit. Und daher soll es auch keine Gesellschaft geben, in der man sich nicht gegen sie auflehnt.” (59)

Zugegeben: Für mich hat(te) Gerechtigkeit als moralischer Grundsatz und – im sozialphilosophischen Sinn – ethisches Prinzip bisher immer auch eine soziale Komponente. Diese bezieht sich mit der auf Egalität gerichteten Forderung nach Gleichheit sowohl der gesellschaftlichen Bedingungen und Verhältnisse als Handlungsrahmen für menschliche Handlungen und als Handlungen von Menschen wie auch auf rechtliche Gleichstellung von – in einer Gesellschaft lebenden – Menschen als Individuen.

Dieses gewiss weite, gesellschaftlich bezogene Verständnis von Gerechtigkeit geht auch in seiner Vermittlung von “Individuum” und “Gesellschaft” über das allgemein-etymologische Verständnis von Gerechtigkeit hinaus, das sich vor allem auf das Recht als “den geltenden Rechtsnormen entsprechendes Handeln und Urteilen, Rechtsprechung, mit der Rechtspflege beauftragte Institutionen” bezieht. (60)

Die Bindung von Recht an Gerechtigkeit im Deutschen und in Deutschland ergibt sich auch aus dem Deutschen Richtergesetz (DRiG § 38):

“Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, […].”

Auffällig ist, dass der (wenn man so will) Schlüsselbegriff Gerechtigkeit seit Jahrzehnten gerade dort nicht vorgestellt und diskutiert wird, wo am ehesten Interesse an Gerechtigkeit zu erwarten wäre: im Soziologie genannten zentralen sozialwissenschaftlichen Feld.

Das dort vorherrschende Schweigen wirkt beredt: Begriff und Konzept von Gerechtigkeit beschweigen gemeinsam Hand- und Wörterbücher sowie Einführungen wie René Königs weitverbreitetes Lexikon Soziologie (Neuausgabe 1967, zuletzt erschienen im 401.- 405. Tausend 1979), Hans Paul Bahrdts Schlüsselbegriffe der Soziologie (1994), Bernhard Schäfers Grundbegriffe der Soziologie (2003), ein frühes marxistisch-leninistisches Wörterbuch der Soziologie (1969) und das von Konrad Lotter et al. edierte neue Marx-Engels-Lexikon (2006; 2013).

Dieser Tatbestand selektiver Ignoranz oder Nichtwahrnehmung erstaunt auch insofern, weil seit Ralf Dahrendorfs geisteswissenschaftlicher Arbeit vom Gerechten und (implizit) von Gerechtigkeit bei Karl Marx (61) eine übers neuerlich interessierende Rechtsdenken von Marx (62) hinausgehende Studie seit nunmehr sechzig Jahren vorliegt. Und wenn man sich gehaltvolle Arbeiten theoretisch ambitionierter Soziologen im deutschsprachigen Bereich wie Dieter Claessens oder Heinrich Popitz (63) anschaut, verfestigt sich der Eindruck: Gerechtigkeit ist ein soziologisches Anathema.


Professor Ralf Gustav Dahrendorf 1980 (Foto: Library of the London School of Economics and Political Science, keine Einschränkungen)
Ralf Gustav Dahrendorf (1929 bis 2009) war unter anderem Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Soziologie. Als 14-Jähriger war er Mitverfasser von Flugblättern gegen den Nationalsozialismus. 1952 erschien im Dietz Verlag sein Werk “Marx in Perspektive: die Idee des Gerechten im Denken von Karl Marx”. (Foto: Library of the London School of Economics and Political Science, keine Einschränkungen)

Auch beim (sozial)wissenschaftlichen Wissen gibt es den Vakuumeffekt: Wenn nicht soziologisch, so ist die Gerechtigkeitsfrage alternativdisziplinär, etwa psychologisch und politikwissenschaftlich, von Interesse.

In der Neuausgabe des zuerst 1971 erschienenen Lexikons der Psychologie finden sich drei Abschnitte zur Gerechtigkeit. (64) Diese läge “unter psychologischem Aspekt […] nicht in den Dingen, sondern im Kopf des Menschen”: “subjektiv-individuell” als “persönliches Gerichtetsein des einzelnen Menschen auf das Recht, das er erkennen und verwirklichen möchte”, “subjektiv-generell” als in “Gruppen ständig wiederholter Versuch, eine rechtliche Ordnung zu finden.”

Im Folgenden wird der auch hier gesetzte Zusammenhang Recht-Gerechtigkeit weiter ausgeführt mit Blick auf Rechtsanwendung und Gleichheitsprinzip einerseits und Herstellung von “Harmonie in den zwischenmenschlichen Ordnungen und Beziehungen” andererseits.

Der Kurzeintrag im Politiklexikon (65) beginnt mit der als allgemeine Tugend angesehenen Gerechtigkeit, konkretisiert diese im speziellen als “zentralen Grundwert und oberstes Ziel des Rechtsstaates, das als Ordnungs- und Verteilungsprinzip immer wieder neu bestätigt und angewandt werden muss”, erwähnt Tauschgerechtigkeit und austeilende Gerechtigkeit und betont so herrschaftsbezogen wie begrifflich unscharf:

“Traditionell gehört die Aufrechterhaltung einer gerechten Ordnung zu den Pflichten der Herrschenden bzw. kommt den Beherrschten bei Unrecht ein Widerstandsrecht zu.”

Politische Bildung schließlich erklärt an zentraler Stelle (66) nicht nur die nachhaltige Politisierung der Gerechtigkeitsfrage und dass “jede neue Regierung mit dem Versprechen antritt, für mehr ‘soziale Gerechtigkeit’ zu sorgen”; sondern auch ihre eigene Hilflosigkeit im Gerechtigkeitsfeld:

“Gerechtigkeit ist keine objektive, messbare Größe. Was gerecht ist und was nicht, liegt im Auge des Betrachters bzw. an Maßstäben, die er oder sie anlegt […]. So haben auch die politischen Parteien divergierende Konzepte von sozialer Gerechtigkeit und führen den Terminus zuweilen als ‘Kampfbegriff’ ins Feld. Es ist kaum möglich, mit einer derart aufgeladenen Vokabel Politik sachlich zu bewerten.”

Die gegenwärtig verbreitetste Gerechtigkeitstheorie dürfte die des US-amerikanischen politischen Philosophen John Rawls (1921-2002) sein. (67) Nach Fachaufsätzen in der Philosophical Review der 1950er-Jahre [Decision Procedure for Ethics (1951); Two Concepts of Rules (1955); Justice As Fairness (1958)] erschien 1971 Rawls einem “egalitären Liberalismus” verpflichtete Theory of Justice.

Auch Rawls Hauptwerk präsentiert Gerechtigkeit als Tugend (virtue) und kritisiert den utilitaristischen Nützlichkeitsansatz, um diesen dann hütchenspielerhaft um eine aparte anti-egalitäre Facette von Verteilungsgerechtigkeit zu bereichern. Ungleichverteilungen von Reichtum und Macht hält er dann für gerechtfertigt, wenn sie allen Gesellschaftsmitgliedern nützten:

“(…) alle sozialen Werte […] sind gleichmäßig zu verteilen, soweit nicht eine ungleiche Verteilung jedermann zum Vorteil gereicht. Ungerechtigkeit besteht […] in Ungleichheiten, die nicht jedermann Nutzen bringen.” (68)

Aus illusionärer Chancengleichheit (69) wird nicht weniger illusionäre Chancengerechtigkeit. (70)

Der Philosoph John Rawls (1921 bis 2002) verfasste sein Hauptwerk A Theory of Justice 1971. (Foto Belknap Press of Harvard University Press; gemeinfrei)
Der Philosoph John Rawls (1921 bis 2002) verfasste sein Hauptwerk “A Theory of Justice” 1971. (Foto: Belknap Press of Harvard University Press; gemeinfrei)

Auch wenn es bisher keine anerkannte marxistische Theorie der Gerechtigkeit gibt – einige ihrer Grundzüge sind unverkennbar. Ausgangspunkt ist der 1842 formulierte kategorische Imperativ des “frühen” Marx (“Von einem Rheinländer”). Das historische Ereignis: Versagung des bisherigen Gewohnheitsrechts der Armen, (Feuer-)Holz in den Wäldern schlagen zu dürfen, veranlasste Marx sowohl zur Betonung dieses garantierten Rechts “der Armut in allen Ländern”, das “seiner Natur nach nur das Recht dieser untersten besitzlosen und elementarischen Masse sein kann”, als auch zur Rechtfertigung des Handlungsgrundsatzes, “alle Verhältnisse umzuwerfen, in denen der Mensch ein erniedrigtes, ein geknechtetes, ein verlassenes, ein verächtliches Wesen ist.” (71)

An diese naturrechtlich-klassenbezogene Sicht schloss Ernst Bloch an, indem er nicht nur jede herrschende Gerechtigkeit von oben kritisierte, sondern dieser kataskopischen Sicht seine anaskopische Perspektive einer alternativen Gerechtigkeit von unten entgegensetzte. (72)

Bevor es abschließend marxistisch-analytisch um Grundlegendes zur Gerechtigkeitsfrage gehen soll, erscheinen Hinweise zur Lohngerechtigkeit erforderlich. Wie bekannt, forderte die alte Arbeiterbewegung im 19. Jahrhundert gerechten Lohn. Und offensichtlich, so eine Zeitungsüberschrift aus Kiel zum 1. Mai 2013, nicht nur diese: Tausende bei Demo für gerechten Lohn. (73)

Gerechter Lohn (Englisch: equal pay) ist auch in der neuen Bundesrepublik Deutschland heute eine Forderung, die sowohl von linken Gewerkschaftern als auch von progressiven Sozialwissenschaftlern (74) vertreten wird.

Die auf Vorstellungen vom “unverkürzten Arbeitsertrag” (Ferdinand Lassalle; 75) zurückgehende Forderung, die sich in der faschistischen Ideologie und Propaganda der Deutschen Arbeitsfront Mitte der 1930er-Jahre wiederfand, ist nicht nur wirtschaftlich und politisch falsch; sondern auch ideologisch und fiktiv. Friedrich Engels betonte schon zu Marx Lebzeiten in seiner Glosse Ein gerechter Tagelohn für ein gerechtes Tagewerk (1881), dass dieser “altehrwürdige” Wahlspruch “fehl am Platze” wäre und empfahl: “Begrabt darum den alten Wahlspruch für immer, und ersetzt ihn durch einen anderen: Besitzer der Arbeitsmittel – der Rohstoffe, Fabriken und Maschinen – soll das arbeitende Volk selbst sein.” (76)


Friedrich Engels aufgenommen von Fotograf George Lester etwa 1868 - gemeinfrei
Friedrich Engels (1820 – 1895) entwickelte zusammen mit Karl Marx die Gesellschafts- und Wirtschaftstheorie des Marxismus. (Foto: Gemeinfrei)

So gesehen kann nicht oft genug im speziellen Zusammenhang mit der Gerechtigkeitsfrage auf Marx’ Kritik des “Gothaer” Programm(entwurf)s (1875; 77) verwiesen, wie allgemein an Grundlagen des kapitalistischen Akkumulationsprozesses erinnert werden: an den auch in jeder noch so sozialen Marktwirtschaft aus Mehrarbeit und Mehrwert geschaffenen Profit aus dem Kapital als “sich selbst verwertender Wert, Wert, der Wert gebiert” (78) entsteht.

Was die Gerechtigkeitsfrage in der Gegenwart zu Beginn des 21. Jahrhunderts betrifft, so geht es entsprechend des weltweiten Status in dieser finanzkapitalistisch bestimmten Neuen Einen Welt (NEW) zwischen nicht mehr als “Sozialismus” ohne eigenes Rechtssystem existierender und noch nicht als “Islamismus” mit eigenem Rechtssystem (79) geschaffener globaler Bipolarität vor allem um eine formationsspezifische Gerechtigkeit oder Gerechtigkeit im Kapitalismus als kapitalistische Gerechtigkeit auf Grundlage des Scheins von Gleichheit in den (Austausch-)Beziehungen zwischen Menschen und sozialen Gruppen. (80)

Methodisch bedeutet Formationsspezifik immer Abwendung vom hypergeschichtlich Allgemeinen als (in der Gerechtigkeitsfrage seit Aristoteles) überzeitlich-universell Geltendem und anthropologisch Behauptetem zugunsten systematisch-kritischer Analyse historisch-konkreter Besonderheiten. Auch im finanzökonomisch bestimmten Spätkapitalismus (“Banksterismus“; 81) gilt die abstrakt gesetzte Austauschgleichheit der kapitalistisch bestimmten bürgerlichen Gesellschaft.

Auf Grundlage materieller Ungleichheiten der Menschen(gruppen) werden, um Vertragsfreiheit und Austauschgerechtigkeit als gesellschaftliches Leitphänomen zu behaupten, empirisch Ungleiche unter der Hand zu formell Gleichen erklärt.

Ungerechtigkeiten kann es dieser Systematik zufolge nur noch in formellen Verstößen gegen die aus der bürgerlich-kapitalistischen Gerechtigkeit folgende Rechtsordnung geben: etwa als Gewaltakte, Raub, Betrug, Schwindel, Sklaverei und sonstige “verunreinigte” Momente entwickelter kapitalistischer Produktionsweise. (82)

Die ungleiche Verteilung der Arbeitsmittel im Kapitalismus (Rohstoffe, Fabriken und Maschinen) hingegen gilt als grundlegend gerecht und rechtens. Daraus folgt die der kapitalistisch-bürgerlichen Gesellschaftsform eigene “besondere strukturelle Ungleichheit” (83) und ihre Rechtfertigung.

Die Illusion von Freiheit und Gerechtigkeit gründet in der vom Äquivalententausch – einer der zentralen Lebenslügen jeder bürgerlichen Gesellschaft.

Die (aktuell-)griffige Politlosung Umfairteilen (84) transportiert nichts anderes als menschlich-verständliche wie abstrakt-allgemeine (fälschlich Kultur des Teilens genannte) Appelle an freiwillige Sachabgaben (85) von Besitzenden an Nichtbesitzende, Habende (haves) an Nichthabende (havenots). Diese der deutschen Ideologie entsprechende Haltung nannte Marx “moralisierende Kritik und kritisierende Moral.” (86)

Karl Marx, 1875, (Fotografie von John Mayall jun. Gemeinfrei)
Karl Marx (Fotografie: John Mayall jun.; gemeinfrei)

Quellen und Anmerkungen

(55) Vgl. “Partei, Partei, wer wollte sie nicht nehmen…”; Texte rheinischer und westfälischer Autoren in Vormärz und Revolution. Hrsg.: Bernd Fällner; EnnoStahl. Münster 2008.

(56) Egon Schneider: Logik für Juristen. Die Grundlagen der Denklehre und der Rechtsanwendung (Berlin-Frankfurt/M. 1965: 310).

(57) Richard Albrecht: Eric J. Hobsbawm (1917-2012) [Nekrolog 1. Oktober 2012]. Auf http://soziologieheute.wordpress.com/2012/10/02/eric-j-hobwsbawm-1917-2012/ (abgerufen am 17.1.2022).

(58) Barrington Moore, Jr.: Injustice. The Social Bases of Obedience and Revolt (Macmillan Press, 1978, XVIII, 540 p.); Ungerechtigkeit – Die sozialen Ursachen von Unterordnung und Widerstand (Aus dem Amerikanischen übersetzt von Detlev Puls; Frankfurt/Main 1982).

(59) Eric J. Hobsbawm: Zwischenwelten und Übergangszeiten. Interventionen und Wortmeldungen. Hrsg. Friedrich-Martin Balzer; Georg Fülberth (Köln 2009; 2010: 227).

(60) Etymologisches Wörterbuch: 432.

(61) Ralf Dahrendorf: Marx in Perspektive. Die Idee des Gerechten im Denken von Karl Marx. (J.H.W. Dietz, Hannover o. J.; 1953).

(62) Andrea Maihofer: Das Recht bei Marx. Zur dialektischen Struktur von Gerechtigkeit, Menschenrechten und Recht (Baden-Baden 1992).

(63) Vgl. oben Anmerkungen 28 und 30. Siehe: Einführung in soziologische Sichten (Teil 1): Gesellschaft, Macht und Gewalt (auf https://neuedebatte.wpcomstaging.com/2022/01/06/einfuehrung-in-soziologische-sichten-teil-1-gesellschaft-macht-und-gewalt/).

(64) Günter Küchenhoff: Gerechtigkeit; in: Lexikon der Psychologie. Hg. Wilhelm Arnold et al., Bd. 1 (Freiburg, Basel, Wien: Herder, 1991: 726-728): weiterführend zur neueren Sozialpsychologie der Gerechtigkeit(sforschung) siehe Equity-Theorie (Theorie zum Gleichheitsprinzip der Gerechtigkeit) auf https://de.wikipedia.org/wiki/Equity-Theorie (abgerufen am 17.1.2022).

(65) Martina Klein und Klaus Schubert (Hrsg.): Das Politiklexikon (Bonn 2003: 117).

(66) Johannes Piepenbrink: Editorial; in: Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ): 6. November 2009.

(67) Informationen zu John Rawls auf http://en.wikipedia.org/wiki/John_Rawls und http://de.wikipedia.org/wiki/John_Rawls (Links abgerufen am 17.1.2022).

(68) John Rawls: Eine Theorie der Gerechtigkeit (Frankfurt/Main 1979: 83, § 11).

(69) Pierre Bourdieu und Jean-Claude Passeron: Die Illusion der Chancengleichheit. Untersuchungen zur Soziologie des Bildungswesens am Beispiel Frankreichs (Stuttgart 1971).

(70) Pierre Bourdieu: Wie die Kultur zum Bauern kommt. Über Bildung, Schule und Politik (Hamburg 2001: 25-52).

(71) Marx-Engels-Werke, Band 1 (Berlin 1962; 115).

(72) Ernst Bloch: Naturrecht und menschliche Würde (Frankfurt/Main 1961).

(73) Kieler Nachrichten (1.5.2013): Tausende bei Demo für gerechten Lohn. Artikel verfügbar im Webarchiv auf https://web.archive.org/web/20130503150906/http://www.kn-online.de/Lokales/Kiel/Tausende-bei-Demo-fuer-gerechten-Lohn (abgerufen am 17.1.2022).

(74) Christoph Butterwegge et. al. (Hrsg.): Armut im Alter. Probleme und Perspektiven der sozialen Sicherung (Frankfurt/Main 2012).

(75) Wilma Ruth Albrecht: Ferdinand Lassalle und seine Zeit; in: Beiträge zur Geschichte der Arbeiterbewegung, 51 (2009) 1: 59-70.

(76) Marx-Engels-Werke, Band 19 (Berlin 1962; 250).

(77) Ebenda: 15-32.

(78) Karl Marx: Resultate des unmittelbaren Produktionsprozesses (Frankfurt/Main 1969; 84).

(79) Hartmut Krauss: Der Islam als grund- und menschenrechtswidrige Weltanschauung. Ein analytischer Leitfaden (Osnabrück 2013).

(80) Elmar Treptow: Schreckliche Ungerechtigkeit, durch Gerechtigkeit vermittelt; in: Widerspruch 23/1992: 13-20; ders., http://www.weidler-verlag.de/Lieferbare_Titel/Treptow/treptow.html (Link abgerufen am 17.1.2022) – Reinhard Jellen [Rezension von Elmar Treptow Die widersprüchliche Gerechtigkeit im Kapitalismus. Eine philosophisch-ökonomische Kritik. 2012]; in: Hintergrund, 26 (2013) I: 42-45.

(81) Richard Albrecht: Banksterismus, aaO. [wie Anm. 5]; siehe: Einführung in soziologische Sichten (Teil 1): Gesellschaft, Macht und Gewalt (auf https://neuedebatte.wpcomstaging.com/2022/01/06/einfuehrung-in-soziologische-sichten-teil-1-gesellschaft-macht-und-gewalt/).

(82) Marx-Engels-Werke, Band 25 (Berlin 1968; 184).

(83) Elmar Treptow: Schreckliche Ungerechtigkeit, durch Gerechtigkeit vermittelt (1992); zitiert aus Widerspruch Nr. 23; Markt und Gerechtigkeit, S. 13-20. PDF verfügbar im Webarchiv unter https://web.archive.org/web/20200721201920/http://www.widerspruch.com/artikel/23-01.pdf (Link abgerufen am 17.1.2022).

(84) Marxistische Blätter, Themenheft 3/2013: Umfairteilen Arbeit + Wohnen = Menschenrecht?

(85) Manfred Becker-Huberti: Martin teilt seinen Mantel. Verfügbar im Webarchiv https://web.archive.org/web/20131214100716/http://www.heiliger-martin.de/legenden und weitere Infos auf http://www.heiligenlexikon.de/BiographienM (Links abgerufen am 17.1.2022).

(86) Marx-Engels-Werke, Band 4 (Berlin 1968: 331-359).


Ein ruhender Mensch auf einem weißen Bett. (Foto: Ahmet Ali Agir, Unsplash.com)

Alles beginnt mit dem ersten mutigen Schritt!

Journalismus hat eine Zukunft, wenn er radikal neu gedacht wird: Redaktion und Leserschaft verschmelzen zu einem Block – der vierten Gewalt. Alles andere ist Propaganda.


Fotos: Saikiran Kesari (Unsplash.com), Georg Herwegh (Kupferstich nach Ölbild von Conrad Hitz (1798–1866) von Carl Arnold Gonzenbach (1806–1885), Zürich 1843), in Herweghs Handschrift Raum ihr Herrn dem Flügelschlag einer freien Seele (Gemeinfrei), Foto von Ralf Dahrendorf (Library of the London School of Economics and Political Science 1980; auf https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=15336194; Uploaded by Fæ, No restrictions), Belknap Press of Harvard University Press (Foto von John Rawls 1971; gemeinfrei) auf https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=93064337 abrufbar; George Lester (Aufnahme von Friedrich Engels etwa 1856; gemeinfrei) sowie John Mayall jun. (Fotografie von Karl Marx 1875, Gemeinfrei).

Habilitierter Gesellschaftswissenschaftler, Dozent und Publizist | Webseite

Richard Albrecht ist habilitierter Gesellschaftswissenschaftler – Dozent – Publizist. Forschungsansatz The Utopian Paradigm (1991). 2010-2022 Autor des Fachmagazins soziologie heute, 2011-2021 des Netzmagazins trend.infopartisan und 2019-2022 des Netzjournals Neue Debatte.

Eine Antwort auf „Einführung in soziologische Sichten (Teil 3): Gerechtigkeit“

Unser Handeln eigenwillig bestimmen zu können zeigt, ob uns Gerechtigkeit widerfährt, was wir eigenverantwortlich tun zeigt, ob wir sie üben.

Viele (zu viele) Menschen reden von moralisch guten Handlungsweisen, handeln aber diametral entgegengesetzt. Auf Moral und Gerechtigkeit gibt es immer zwei Sichtweisen. Die eine ist die zu bewerten, was uns wie geschieht und die andere die, die zeigt, wie wir anderen gegenüber handeln.
Die durch profitorientiertes Wirtschaften zu Destruktivkräften pervertierten Produktivkräfte eskalieren zur erdumspannenden Kriegsmaschinerie, führen zu humanitären und ökologischen Katastrophen, zu Wirtschafts- und Finanzkrisen, zu chronischer Massenarbeitslosigkeit, zur Ausgrenzung ganzer Teile der Bevölkerung aus dem gesellschaftlichen Miteinander auf Lebenszeit, zum Verlust der Bedingungen und Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung für jede und jeden von uns und letztendlich zur Zerstörung des Mensch-Seins überhaupt. 
 Es hängt vom Charakter der Gesellschaft ab, ob sich die Menschheit in Richtung sozialer Gerechtigkeit und zur Gestaltung harmonischer Wechselbeziehungen zwischen den ökologischen und wirtschaftlichen Kreisläufen bewegt oder ob sie auf dem Weg ihrer Selbstzerstörung sowie dem Untergang des Ökosystems Erde gemacht hat. Wie auch in der Frage Krieg oder Frieden ist der Umbruch offen für positiven oder negativen Wandel. 

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