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Das totalitäre Phänomen (Teil 2)

Zur politischen Soziologie des Totalitarismus der deutsch-jüdischen Autorin Hannah Arendt.

Zur politischen Soziologie des Totalitarismus der deutsch-jüdischen Autorin Hannah Arendt.

Prominenz

Als politische Wissenschaftlerin hat sich Hannah Arendt auch politikgeschichtlich im Zusammenhang mit ihrer Deutung des Status gesellschaftlicher Parias mit Prominenz als medienvermittelter Bekanntheit und “Berühmtheit” beschäftigt (8).

Sie sah die Begründung in dem, was sie operettenhafte “theatralische Kulissenkultur” der “Kulturberufe” im Allgemeinen und des “Theaterwesens” im Besonderen nannte – und was später das “Starwesen” Hollywoods ausmachen sollte – schon “vor seiner Verbreitung durch den Film” in der Vorkriegsmetropole Wien und der “Kulissenkultur in Österreich” bereits “vollständig vorgebildet” und kritisierte schon 1948 die sich immer dann, wenn “das Theater als Realität” gilt, ergebende “Verkehrung und Verwechslung von Sein und Schein”: der mimisch-theatrale “Maßstab der Größe ist ausschließlich der gegenwärtige Erfolg”.

Jeder aufs Jetzt und Hier verkürzte “gegenwärtige Erfolg” im “Kulturbetrieb” verwechselt auch “die Bedeutung von Autoren mit der Auflageziffer ihrer Werke”. Was sich als “Elite der Auserwählten”, “Kaste berühmter Männer und ‘Gesellschaft der Berühmten’ selbst verstehe und im “Kulturbetrieb” dargestellt werde – sind nach Hannah Arendt “gesellschaftlich gesehen […] Parias”:

“Der Ruhm, der Erfolg, war ein Mittel gesellschaftlich heimatloser Menschen, sich eine Heimat, sich eine Umgebung zu schaffen.”

Insbesondere jüdische Schauspieler, Künstler, Intellektuelle, Autoren und Publizisten bedurften als “gesellschaftliche Paria” des “schützenden Kleides des Ruhmes” als “eine Art Heimatrecht in der internationalen Elite der Erfolgreichen”. Auch diese Zugehörigkeit erwies sich jedoch als Illusion. Die “internationale Gesellschaft der Berühmten” wurde “das erste Mal im Jahr 1914 zersprengt, bevor sie 1933 endgültig unterging.”

Dem von ihr kritisch kommentierten Prominentisierungsprozess konnte auch die Autorin nicht entgehen. In Deutschland wurde Hannah Arendt einmal, Mitte der 1960er-Jahre, bekannt durch ihren Prozess-“Bericht von der Banalität des Bösen” und die dort vertretene Deutung des “mordenden Spießers” Adolf Eichmann als bürokratischem Schreibtischtäter und gewissenhaftem Werkzeug der Gewissenlosigkeit; und zum anderen Anfang der 1970er-Jahre durch ihre 1971 verfassungsgerichtlich erstrittene “Wiedergutmachung”.

“Wiedergutmachung”

Hannah Arendt hatte ihren ersten Antrag auf Entschädigung nach dem allgemeinen Bundesentschädigungsgesetz gestellt und wegen erwiesenen “Berufsschadens” als Folge nationalsozialistischen Unrechts 40.000 D-Mark erhalten.

Nach einer vom Bundesverfassungsgericht veranlassten Änderung des speziellen “Gesetz[es] zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes” (BWGöD) 1965 klagte sie mithilfe der bekannten SPD-Spitzenjuristen und -Politiker Adolf Arndt und Martin Hirsch 1966 unmittelbar vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht auf finanziell wesentlich höher ausfallende “Wiedergutmachung” nach dem und zugleich gegen das neue BWGöD.

Nach fünf Jahren Prozessdauer, Ende 1971 erhielt sie diese als – so der Urteilsleitsatz – “Person, die ihrerseits die Erfüllung der wesentlichen Voraussetzungen für eine aus Verfolgungsgründen nicht durchgeführte Habilitation nachweisen” konnte (9).

Schriftsatz Entschädigung in der Sache Hannah Ahrendt aus dem Juni 1972 Kultusministerium Baden-Württemberg

Das “mit fünf gegen drei Stimmen ergangene” höchstrichterliche Urteil vom 4. November 1971 soll sowohl Hannah Arendt durch die ihr nun als Ausgleich entgangener Gehalts- und Pensionszahlungen zugesprochene Gesamtsumme von gut einer halben Million DM auf einen Schlag “reich” gemacht (10) wie auch als direkte Rechtsfolge zur erneuten Neufassung des BWGöD 1973 (und deshalb als “Lex Arendt” bezeichnet) geführt haben (11).

Das deutsche Bundesverfassungsgericht folgte dem durch ein Gutachten von Karls Jaspers gestützten Entschädigungsantrag der “berühmten Wissenschaftlerin” (12), die infolge von Machtübergabe, Machtübernahme und Machtausübung durch die Nationalsozialisten (seit) 1933 “aus Verfolgungsgründen” entsprechend ihrer dem Grunde nach fertigen Habilitationsschrift als “habilitationsreife Habilitandin” das Habilitationsverfahren formell nicht abschließen konnte.

Schreiben in der Sache Hannah Arendt von Karl Jaspers vom 18. April 1967

Damit war Hannah Arendt als prominente jüdische und im Ausland lebende Sozialwissenschaftlerin der erste “Fall” und die erste, die nicht durch Pauschalzahlung nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) wie bisher üblich mit erheblich geringerer “Entschädigung” abgefunden wurde. Sie gelangte vielmehr 1971 – so die Formulierung des Bundesverfassungsgerichts – in den “privilegierten Kreis der Wiedergutgemachten” und wurde entsprechend des deutsche Staatsbedienstete begünstigenden Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (BWGöD) um das Zwölfeinhalbfache in Form der “Wiedergutmachung” entschädigt.

Zu prüfen wäre, ob der moralische Soziologe und soziologische Moralist René König, der sich im “Fall” Eugen Gerstenmaier, der als damaliger CDU-Spitzenfunktionär 1968 “zweihundertachtzigtausend Mark bezogen hat, wobei ihm nur vierundzwanzigtausend zugestanden hätten”, berechtigt öffentlich empörte, den “Fall” Hannah Arendt vor Augen hatte, als er 1976 an die Form der Unrechtswiedergutmachung erinnerte:

“Es waren Prozesse nötig für die Wiedergutmachung. Wobei die Wiedergutmachung ja eines der traurigsten Dinge in der Bundesrepublik ist; denn es hat um alles erst Prozesse geführt werden müssen, und die größten Zahlungen sind an Rechtsanwälte und nicht an die Betroffenen gegangen, wobei jeder normale deutsche Bürger der Überzeugung ist, daß die Juden entsetzlich viel Geld aus Deutschland bezogen haben damals.” (13)

Undenkbares denken

Hannah Arendts Lage ist tertial, etwas Drittes zwischen Innen und Außen, zwischen Inside und Outside, nicht ganz ausgeschlossen zu sein und auch nicht völlig dazuzugehören, repräsentiert damit jene doppelte Marginalität und Zwischenlage, die etwas, das ich für moralisch und erkenntnispraktisch zentral wichtig halte, ermöglicht: Ich meine das, was heutige Sozialwissenschaft zunehmend unterlässt, wenn nicht gar verachtet – nämlich intellektuell Unannehmbares anzunehmen, Unaussprechliches auszusprechen und damit auch Undenkbares zu denken.

Denn ohne das, was in der internationalen sozialwissenschaftlichen Destruktionsforschung, etwa zum Völkermord/Genozid, ‘thinking the unthinkeable’ genannt wird, lassen sich gerade heute epochal-destruktive Vernichtungsprozesse und historisch-entgrenzte Destruktionsereignisse wie Genozid und Völkermordpolitik als Staatsverbrechen nicht angemessen beschreiben, erklären und begreifen (14).

Wenn es denn eine unverzichtbare Kernfunktion von Sozialwissenschaftler(inne)n, die diesen Namen verdienen, ist, bisher unsichtbare Prozesse in der Welt des Sozialen sichtbar zu machen – die Sozialpsychologin Marie Jahoda sprach 1986 davon, unsichtbare Dinge sichtbar zu machen – und bisher unverstandene soziale Vorgänge beschreiben, verstehen und begreifen zu lernen, dann war Hannah Arendt als Sozialwissenschaftlerin eine bedeutende geisteswissenschaftliche Soziologin und politische Wissenschaftlerin im vergangenen 20. Jahrhundert.

Und dass Staaten in unserer Zeit (aus Hannah Arendts Sicht namentlich der Holocaust-nationalsozialistische wie der Gulag-stalinistische) als solche und aktiv und bewusst Verbrechen begehen, nicht irgendwelche, sondern kapitale Verbrechen, Verbrechen an der Menschheit, dass also Staaten als solche kriminell – nämlich staatskriminell – handeln (können), diese scheinbare Paradoxie musste auch erst mal wissenschaftlich durchdacht, intellektuell bewältigt und öffentlich ausgesprochen werden, ohne dass die moralische Persönlichkeit selbst an ihren Einsichten verzweifelt.

Der Preis ist die Preisgabe verbindlicher (staats-)bürgerlicher Sicherheiten und Gewissheiten. Hinter der glatten Fassade der Normalität kann sich, wie Hannah Arendt an ihrem Eindruck der SS-Spießer-Figur Eichmann vorführt, der Abgrund auftun: Das Böse kommt als Banalität daher, jede totalitäre Welt ist eine ungebändigt-furchtbare soziale Welt. Und zugleich im Sinne Franz Kafkas, weil und wenn “die Lüge zur Weltordnung gemacht” (15) wird, eine verkehrte Wirklichkeit und doch erweislich wirklich und strukturell eingelassen in jede bürgerliche Ordnungsnormalität; oder mit Hannah Arendt (1948) in postkafkascher Erfahrung vom “fortschreitenden Zerfall dieser Gesellschaft”: “Die Normalität ist offenbar zu einer Ausnahme geworden.”

So gesehen gibt es zu Ende gedacht nur eine letzte bürgerliche Gewissheit: Dass unsere Leben endlich und unsere leiblichen Leben erst mit dem Tod (als Lebenssinn) zu Ende sind wie das Leben von Hannah Arendt, der US-amerikanischen Autorin deutsch-jüdischer Herkunft, die am 14. Oktober 1906 in (Hannover-) Linden geboren wurde und am 4. Dezember 1975 im New Yorker Exil starb.

Kurzes Nachwort zu einem langen Porträt

Als Porträtist könnte ich, was ein Auto- oder Selbstbildnis beträfe, als griffigen Titel zur Entwicklung der letzten 50 Jahre vorschlagen: Von der kleinen radikalen Minderheit zur “quantité négligeable”. Aber nicht um so etwas Allgemeines geht es hier. Sondern um einen einzelnen zentralen Aspekt des Lernens: nicht generell aus dem, was plakativ als Geschichte gilt.

Sondern nur um eine Einzelheit: Wie im Hannah-Arendt-Porträt zitiert, betonte sie in ihrem viel beachteten ZDF-Interview zwanzig Jahre nach dem meist Holocaust genannten furchtbarsten Vernichtungsereignis des 20. Jahrhunderts, dem Genozid oder Völkermord an europäischen Juden während des Zweiten Weltkriegs, 1964 öffentlich (I): Das hätte nie geschehen dürfen.

Daraus versuchte ich in doppelter Weise zu lernen und und habe zwei Monate nach einem vergleichbaren globalen Weltereignis im April 2020, zwei Monate nach dem Ereignis, öffentlich festgestellt (II): Die Pandemie hätte nie ausgerufen werden dürfen

Richard Albrecht, Oktober 2022

(I) Zur Person (1964): Hannah Arendt im Gespräch mit Günter Gaus. Verfügbar auf https://www.youtube.com/watch?v=J9SyTEUi6Kw (abgerufen am 16.10.2022).

(II) trend Onlinezeitung (9.4.2020): Corvid-19 Virus – Pandemie – Coronakrise: Von der Definitionsmacht zum Risikoparadox. Verfügbar auf http://www.trend.infopartisan.net/trd0420/t330420.html (abgerufen am 16.10.2022); erweiterte Druckfassung udT. MUCH ADO ABOUT FEW. Covid19 – Pandemie – Coronakrise; in: soziologie heute, Heft 71, Juni 2020, S. 46.

Rückblick

“Das totalitäre Phänomen (Teil 1)” enthält “Totalitäre Politik” – “Banalität des Bösen” – Understatement des Jahrhunderts.

Redaktioneller Hinweis: Das Essay “Das totalitäre Phänomen: Zur politischen Soziologie des Totalitarismus der deutsch-jüdischen Autorin Hannah Arendt” von Richard Albrecht erschien erstmals in soziologie heute, 3 (2010) 12: 32-35; ebda, H. 13: 36-38.

Quellen und Anmerkungen

(8) Zuerst in ihrer auf “gestohlenes” Leben abhebenden melancholischen Rezension der Erinnerungen von Stefan Zweig udT. “Juden in der Welt von gestern” 1944; zur literarischen “Prominenz” innert der “Weimar Culture” (Peter Gay); vgl. die Fallstudie: Richard Albrecht, Literarische Prominenz in der Weimarer Republik; in: Blätter der Carl-Zuckmayer-Gesellschaft, 12 (1986) 2/3: 127- 135.

(9) BVerfG am 4. November 1971: BVerfGE 32: 173- 195 (5:3-Stimmen-Beschluss des Zweiten Senats vom 4. November 1971: 2 BvR 493/66); rechtskräftiger Beschlusstext: 173-188; abweichende Meinung zweier BVerfRichter: 188-195; zitierter Leitsatz 174. – In zwei (mir bis Manuskriptabschluss 15. März 2010 nicht zugänglichen) Büchern sollen sich zu Entschädigung/Wiedergutmachung Hannah Arendts Hinweise (von Liliane Weissberg [und] Claudia Christophersen) finden: “Rahel Varnhagen. The Life of a Jewess” (1997) [und] “Romantik und Exil” (2004).

(10) Alois Prinz: Beruf Philosophin oder Die Liebe zur Welt: Die Lebensgeschichte von Hannah Arendt. Weinheim-Basel: Beltz & Gelberg, 2006: 290.

(11) Zweites Bundesbesoldungserhöhungsgesetz vom 5. November 1973 (BGBl. I: 1569-1587, hier 1572, IV § 3).

(12) Anikó Szabó: Vertreibung, Rückkehr, Wiedergutmachung: Göttinger Hochschullehrer im Schatten des Nationalsozialismus. Mit einer biografischen Dokumentation der entlassenen und verfolgten Hochschullehrer, Universität Göttingen […]. Göttingen: Wallstein, 2000, 768 p. [= Veröffentlichungen des Arbeitskreises Geschichte des Landes Niedersachsen, Arbeitskreis Geschichte des Landes Niedersachsen (nach 1945), Bd. 15], hier 468 f.

(13) René König im WDR am 7. März 1976; zitiert nach Richard Albrecht “René König: Einmal Emigrant – Immer Emigrant“; in: soziologie heute, 3 (2010) 10: 36-39, hier 38 f.

(14) Richard Albrecht: Vom “Volksfeind” zum “objektiven Gegner”. Die Karriere eines ideologisch-politischen Konzepts, in: Geschichte – Erziehung – Politik, 1/1995: 1-7.

(15) Franz Kafka: Der Prozess (1915). Neuntes Kapitel: Im Dom [Dialog K. – Geistlicher]; zitiert nach Romane und Erzählungen. Frankfurt/Main 2004: Zweitausendeins, 362; siehe https://de.wikisource.org/wiki/Der_Prozess/9._Kapitel (Link abgerufen am 11.10.2022).

Hannah Arendt Texte

  • Die verborgene Tradition. Sechs Essays (1948); erweiterte Ausgabe: Die verborgene Tradition. Acht Essays. Frankfurt/Main: Suhrkamp (Suhrkamp Taschenbuch/st 303), 1976, 169 p.;
  • The Origins of Totalitarism (1951); deutsche Ausgabe (1955): Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. I. Antisemitismus; II. Imperialismus; III. Totale Herrschaft. München: S. Piper/Serie Piper 645, Neuauflage 1986, 578 p.;
  • The Human Condition (1958);
  • Vita Activa oder vom tätigen Leben. München: S. Piper (= Serie Piper 217), Neuauflage 1981, 375 p.;
  • Eichmann in Jerusalem. Ein Bericht von der Banalität des Bösen. München: S. Piper (= Serie Piper 308), Neuauflage 1986, xxxvii/358 p.;
  • Die Lüge in der Politik; in: vorgänge, 3/2004: 3-18.

Ein ruhender Mensch auf einem weißen Bett. (Foto: Ahmet Ali Agir, Unsplash.com)

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Journalismus hat eine Zukunft, wenn er radikal neu gedacht wird: Redaktion und Leserschaft verschmelzen zu einem Block – der vierten Gewalt. Alles andere ist Propaganda.

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Richard Albrecht ist habilitierter Gesellschaftswissenschaftler – Dozent – Publizist. Forschungsansatz The Utopian Paradigm (1991). 2010-2022 Autor des Fachmagazins soziologie heute, 2011-2021 des Netzmagazins trend.infopartisan und 2019-2022 des Netzjournals Neue Debatte.

3 Antworten auf „Das totalitäre Phänomen (Teil 2)“

Zuerst möchte ich mich bei Richard Albrecht für die Offenlegung historischer Gegebenheiten bedanken, dann aber auch für die Herstellung der Verbindung mit dem Hier und Jetzt. Auch http://www.unsere-verfassung.de ist in der Person von Ralph Boes vom Sozial.- zum Bundesverfassungsgericht gegangen. Mit dem Button ABSTIMMUNG kann heute unser Grundgesetz unter dem Zusatz VOLLUMFÄNGLICHE VOLKSABSTIMMUNG zur Verfassung erhoben werden! Über die Volksabstimmungen werden wir dann peu á peu die von Lobbyverbänden implantierten Aufweichungen rückführen. Bitte beschäftigen Sie sich mit dem Thema, welches UNS endlich zum Souverän macht, die Politiker zu unseren Angestellten.

Danke für Ihren Hinweis darauf, daß es (vermutlich aus herrschaftlichen Gründen) seit 1990 in dieser Neu-BRD, von manchen auch Ganzdeutschland genannt, k e i n e angemessene, was meint: durch Volksabstimmung oder/und Referendum zustande gekommene Verfassung gibt. Also auch formal der präamblische Auftrag des Grundgesetzes der Alt-BRD, wie manche meinen in verfassungsfeindlicher Weise unerfüllt blieb. Ich fand damals die Teile der Noch-DDR-Bürgerbewegung, die sich öffentlich wie Dr. Ullmann für die neue Verfassung engagierten, unterstützenswert als Bündnisposition. Auch wenn mir damals der einzige Volkskammerabgeordnete der Vereinigten Linken, Thomas Klein, politisch näher war …

Wie auch immer: auf der von Ihnen verwiesenen Netzseite fand ich die allgemeine Rahmenaussage: “Wer die Demokratie verteidigen will, muß sie weiterentwickeln” wirklich gut gemeint https://unsere-verfassung.de/index.htm Die Einzelheiten kann ich freilich nicht beurteilen und werde mich in diesem (Rest-) Leben da auch nicht einarbeiten. Insofern: ob die heutige Form der neudeutschen Fassadendemokratie mit ihrem unkontrolliertem und verbonztem arcan state als Staat im Staate überhaupt verteidigenswert ist, mögen andere beurteilen.

Über diese von Ihnen angesprochene formale verfassungsrechtiche Seite hinaus halte ich die inhaltliche Weiterentwicklung der bürgerlich(parlamentarisch)en Demokratie für zentral, also das, was Anfang der 1930er Jahre Hermann Heller und später in der Alt-BRD der linke Sozialdemokrat Wolf Abendroth soziale Demokratie nannten. Dazu hier als bewelktes Zitat die Kernaussage des militanten Sozialdemokraten Carlo Mierendorff (1897-1943). Der bereits 1922 im Abwehrkampf gegen frühfaschistische Kräfte und Organisationen als gelernter Wirtschaftspolitiker und politischer Reformist sich engagierte für ‘die notwendigen wirtschaftlichen Vorteile für die Arbeiterklasse’ und um die ‘Massenkraft der organisierten Arbeiterschaft’ zur schließlichen Überwindung des Kapitalismus und um den ‘planmäßigen Ausbau des deutschen Staates zu einer sozialen, demokratischen Republik´ zu nutzen.[1]

Dies ist aus Alt-68er-Sicht eine berechtigte minimale Position. Wer diese aus welchen Gründen auch immer für zu radikal oder utopisch hält, möge von mir aus Glasperlen spielen, Pilze sammeln oder was auch immer betreiben …

[1] Carlo Mierendorff, Arisches Kaiserreich oder Juden-Republik. Berlin: Vorwärtsdruckerei Paul Singer, o.J. (1922): 14; neu herausgegeben und mit Anmerkungen und Hinweisen zum traditionellen Quellsumpf des deutschen Antisemitismus zu Beginn der 1920er Jahre versehen von Richard Albrecht, in: Internationale wissenschaftliche Korrepondenz zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung (iwk), 40 (2004) 3: 321-337.

Richard Albrecht

Münstereifel, 211022

Besten Dank, Dr. Ric Albrecht, für die differentierte Antwort. Unter “Abstimmung” läuft auf der Seite z.Zt. die erste Volksabstimmg in der unser Grundgesetz zur Verfassung erhoben wird. Einzige Ergänzung: Volksabstimmungen. Das Konzept ist von Heinz Kruse, Ministerialdirigent in der Zeit als Schöder in Niedersachen war, unter Einbeziehung von ehemaligen Verfassungsrichtern (auf Landesebene) erarbeitet worden. Jetzt ist Ralph Boes der Vorsitzende des kleinen Vereins. Mit der Maßgabe, dass als erster Schritt eine “verfassungsklärende” Versammlung auf Herrenchiemsee anberaumt wird, in der ausgeloste Wähler unter Moderation und mit der Möglichkeit Experten nach Wahl hinzuzuziehen, wird die Maßnahme uns zu Verfassungsfeinden zu erklären, obsolet. Wir stehen zu unserer Verfassung, hier besonders Artikel 1 und 20, mit Ewigkeitscharakter, wollen aber “vom Volk” klären lassen, ob nicht seit 1949 Artikel ergänzt wurden, die dem Grundgedanken nicht entsprechen.

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